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Lech Kopczynski

    Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt
    • Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt

      Zur Vereinbarkeit von Reziprozitätserfordernissen bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile mit der EMRK

      • 245 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Gegenseitigkeitserfordernisse bei der Urteilsanerkennung machen die Durchsetzung privater Rechte von staatlichem Verhalten abhängig. Dadurch verkörpern sie ein Primat staatlicher Interessen im Internationalen Zivilverfahrensrecht. Demgegenüber muss das Interesse von Urteilsgläubigern an der Durchsetzung ihrer im Ausland errungenen Gerichtsentscheidung zurückstehen. Das steht im Spannungsverhältnis zum stetig wachsenden Einfluss von Grund- und Menschenrechten bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. Nachdem Lech Kopczynski die jüngere Rechtsprechung des EGMR hierzu nachzeichnet, widmet er sich der zentralen Frage seiner Untersuchung: Sind Gegenseitigkeitserfordernisse wie 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit der EMRK vereinbar? Oder stellen sie eine unverhältnismäßige Verkürzung des Rechts auf effektive Rechtsdurchsetzung dar?

      Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt