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Oliver Wolters

    Der Vertreter des Öffentlichen Interesses in der VwGO.
    • Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann als besonderer Prozessbeteiligter an bestimmten verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten. Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit seiner gesetzlichen Ausgestaltung, insbesondere mit seinen Aufgaben und prozessualen Befugnissen. Außerdem untersucht sie seine Organisation und Arbeitsweise in der Praxis. Abschließend diskutiert sie, ob er tatsächlich seinen durch das Gesetz zugedachten Aufgaben gerecht wird und ob seine Existenz auch heute noch gerechtfertigt ist. Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann als besonderer Prozessbeteiligter an verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten. Die Arbeit geht der grundlegenden Fragestellung nach, ob für diese Einrichtung neben den übrigen Prozessbeteiligten überhaupt Bedarf besteht. Sie analysiert zunächst anhand des Gesetzes die dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) zugedachten Aufgaben sowie seine prozessualen Befugnisse. Eng damit verbunden ist eine Untersuchung, was genau unter dem »öffentlichen Interesse « zu verstehen ist. Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit die Institution des VBI eine Besonderheit der VwGO in Abgrenzung zu anderen Prozessarten ist. Außerdem untersucht sie seine Organisation und Arbeitsweise in der Praxis. Abschließend wird diskutiert, ob der VBI tatsächlich seinen durch das Gesetz zugedachten Aufgaben gerecht wird und ob seine Existenz auch heute noch gerechtfertigt ist. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Aufgaben des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht Unterstützung des Gerichts bei der Rechtsfindung Vertretung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls im Verfahren Entlastung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren Vermittlung von Informationen und Beratung C. Der Begriff des öffentlichen Interesses Die subjektive Komponente des öffentlichen Interesses Die objektive Komponente des öffentlichen Interesses Schlussfolgerungen für die Aufgabe des VBI Bezug von Rechtsprechung und Verwaltung zum öffentlichen Interesse »Öffentliches Interesse« als Rechtsbegriff D. Prozessuale Stellung des VBI Das Erfordernis einer Beteiligungserklärung Rechte des VöI im Gerichtsverfahren E. Der VöI als Besonderheit des Verwaltungsprozesses Vergleich zu Rechtsfiguren in anderen Verfahrensarten Einordnung des VöI im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Hintergrund der Regelungen in den anderen Verfahrensarten Vergleich der Funktion des VöI, Hintergrundinformationen zu vermitteln, zu verwandten Rechtsfiguren F. Die praktische Arbeit des VBI Organisation der Einrichtung des VBI Aufbau der Arbeitsgruppe VBI als zentrale Organisationseinheit der Bundesregierung Die praktische Arbeitsweise des VBI Ausgewählte Verfahren, an denen sich der VBI beteiligt hat Quantitativer Umfang der Tätigkeit des VBI G. Diskussion um die Beibehaltung oder Abschaffung des VBI Argumente gegen eine Beibehaltung des VBI Argumente für eine Beibehaltung des VBI H. Eigene Stellungnahme zur Diskussion um eine Beibehaltung oder Abschaffung des VBI Vertretung des öffentlichen Interesses im Verfahren durch die Hauptbeteiligten Vertretung des öffentlichen Interesses durch das Gericht Vereinbarkeit des VBI mit den verwaltungsprozessrechtlichen Grundsätzen Verfahrenspraxis des VBI Vergleich zu anderen Verfahrensarten Ergebnis Literatur- und Sachwortverzeichnis

      Der Vertreter des Öffentlichen Interesses in der VwGO.