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Johannes Hörnicke

    Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein
    • Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein

      Kommentar

      • 400 Seiten
      • 14 Lesestunden

      Das Landesplanungsgesetz definiert die Aufgaben der Raumordnung in Schleswig-Holstein, einschließlich der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesraums gemäß den Leitvorstellungen des ROG. Die Raumordnung wird als überörtliche und überfachliche Planung verstanden, die sich auf die Gesamtstruktur des Raumes bezieht. Die Verantwortung für die Planung liegt bei den Ländern, die auf ihr jeweiliges Gebiet beschränkt sind. Der Kompakt-Kommentar bietet eine wertvolle Orientierung für haupt- und ehrenamtlich Tätige, Mitarbeiter in Ministerien, der Landesplanungsbehörde, dem Landesplanungsrat sowie in Städten, Gemeinden und Verbänden, einschließlich der dänischen Minderheit und anderer Gruppen. Die Normen werden praxisorientiert und übersichtlich erklärt, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Der Kommentar hat auch Relevanz über Schleswig-Holstein hinaus, insbesondere für Nachbarländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg sowie Dänemark. Zudem werden die umfangreichen Vorschriften zur Regionalplanung, die Zusammensetzung der Planungsträger und weitere landesrechtliche Verfahren behandelt. Der Autor Dr. Johannes Hörnicke, Jurist im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, ist an Gesetzesvorhaben zur Landesplanung beteiligt.

      Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein