Kollektives Unrecht und individuelle Schuld
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Im Völkerstrafrecht dominiert ein individualistisches Narrativ, das systemisches Unrecht ausschließlich dem Verhalten von Individuen zuschreibt. Diese nützliche Fiktion soll normative Konfliktverarbeitung ermöglichen und setzt auf die Isolation des Täters, ähnlich wie im "normalen" Strafrecht, wobei die individuelle Zurechnung der Taten im Vordergrund steht. Diese Vereinzelungstechnik ignoriert jedoch, dass der Völkerstraftäter innerhalb eines kollektiven Aktionszusammenhangs handelt. Daraus ergibt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser kollektiven Dimension auf die Schuld des Einzelnen. Die individuelle Zurechnung erscheint zu reduktionistisch, um kollektives Unrecht angemessen aufzuarbeiten. Zudem stellt sich die Herausforderung, den Einzelnen nicht zum Sündenbock für Taten zu machen, die ohne den kollektiven Kontext nicht denkbar wären. Diese Problematik berührt auch Fragen der Verteilungsgerechtigkeit.
