Seit der Föderalismusreform I ist die Zuständigkeit für das Versammlungsgesetz vom Bund auf die Länder übergegangen. Nordrhein-Westfalen hat 2021 als siebtes Bundesland von dieser neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Der Kommentar zum Versammlungsgesetz NRW erläutert die Paragrafen praxisnah unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung. Nach einer Einführung in die Entstehungsgeschichte des Gesetzes werden die allgemeinen Regelungen sowie die Versammlungen im Freien und in geschlossenen Räumen behandelt. Zudem werden Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Kosten, Entschädigung und Schadensersatz sowie die Zuständigkeit, Einschränkungen von Grundrechten und das Inkrafttreten des Gesetzes thematisiert. Der klare Aufbau und die Definitionen im Gesetz selbst werden positiv hervorgehoben. An relevanten Stellen wird die wissenschaftliche Kritik an bestimmten verschärfenden Normen, wie der Ausweitung der Videoüberwachung und dem Verbot von Störungen auf Autobahnen, dargestellt. Der Kommentar richtet sich an Praktiker, insbesondere an Polizeibehörden in NRW, sowie an Wissenschaftler und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dr. Anne Frankewitsch und Prof. Dr. Maximilian Wormit lehren an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Duisburg.
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