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Yeşim Tüzün

    Nutzungsverbote für freiwerdende UKW-Frequenzen zur Förderung von DAB+?
    • Medienrechtliche Vorschriften einzelner Bundesländer, wonach freiwerdende UKW-Frequenzen nicht neu genutzt werden, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie stellen insbesondere keine verfassungsmäßige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit dar. Zweifelhaft ist schon die grundsätzliche Eignung zur Förderung von DAB+. Ob das Fehlen einzelner UKW-Programme die Akzeptanz von DAB+ spürbar beschleunigen kann, ist zweifelhaft. Eher ist ein Zuwachs bei der Webradio-Nutzung zu erwarten, was schädlich ist für die Eigenständigkeit und die Krisenfestigkeit der Gattung Radio. Reichweitenverluste der UKW-Anbieter, die nicht durch Einsparungen kompensiert werden, sind angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Hörfunkanbieter ein Hindernis für die Beendigung der UKW-Verbreitung.

      Nutzungsverbote für freiwerdende UKW-Frequenzen zur Förderung von DAB+?2025