Europäische Erbrechtsverordnung
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Die neue EU-Erbrechtsverordnung umfasst das Internationale Erbrecht und die Internationale Zuständigkeit und eröffnet vor allem mit der für das Erbrecht neuen Möglichkeit der Rechtswahl künftigen Erblassern einen neuen Gestaltungsspielraum. Die Verordnung ist ab dem Jahre 2015 anwendbar und behandelt ua folgende Schwerpunktthemen: - Anmerkungen zur Entstehungsgeschichte - Anwendungsbereich - Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht in Erbsachen - Anwendbares Recht - Anerkennung und Vollstreckung - Europäisches Nachlasszeugnis
