Marktsegmentierung durch vertragliche Vertriebssysteme
die Errichtung von Handelshindernissen auf privatautonomer Basis
- 315 Seiten
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Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen keine Handelshindernisse bestehen, alle im Verkehr befindlichen Waren sind frei zirkulationsfähig. Dem Abbau staatlicher Schranken - wie Zöllen oder unterschiedlichen technischen Normen - laufen aus der Kooperation zwischen Händler und Hersteller resultierende Handelschranken diametral zuwider. Der Verfasser untersucht die Motive, die Händler wie Hersteller nach Möglichkeiten suchen lassen, ihr Vertragsrayon gegen Intrabrand-Konkurrenz abzuriegeln. Welche Gestaltungsspielräume ihnen dazu nach den integrationsfördernden Vorschriften des EG-Vertrags, den Freihandels- und Wettbewerbsvorschriften und dem deutschen Kartellrecht verbleiben, ist der Schwerpunkt des zweiten und dritten Teils der Arbeit.
