In diesem Kompendium führen 40 Politik- und Wirtschaftswissenschaftler aus insgesamt 25 Hochschulen gemeinsam in die wichtigsten Bereiche der Politischen Ökonomie ein und beleuchten die verschiedenen Teilbereiche jeweils aus Sicht beider Disziplinen. Damit wird in diesem Handbuch erstmals ein explizit integrativer Ansatz verfolgt. Im ersten Teil geben die interdisziplinären Autorenteams einen Überblick über grundlegende Frage- und Problemstellungen, die das Nachdenken über Politik und Wirtschaft sowie insbesondere die Reflexion über das Zusammenspiel dieser beiden Gesellschaftsbereiche seit Jahrhunderten geprägt haben. Der zweite Teil bietet eine Einführung in zentrale Aufgabenbereiche der Wirtschaftspolitik, während im dritten Teil die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beteiligten Fachdisziplinen bei der Analyse verschiedener Politikfelder aufgezeigt werden.
Es ist eine ganz einfache Idee: Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält bedingungslos 2500 Franken pro Monat. Dieses Buch verwandelt die Utopie Grundeinkommen in einen konkreten Zukunftsentwurf für die Schweiz. Es erklärt in den Grundzügen die Idee, die Mechanismen und die möglichen Auswirkungen des Grundeinkommens und setzt sich mit den Einwänden auseinander. Für die einen steht dabei die Emanzipation des Individuums im Vordergrund. Andere sehen im Grundeinkommen ein Mittel, um Armut zu bekämpfen und das Sozialwesen effizienter zu organisieren. Eine weitere Gruppe wünscht sich ein modernes Steuersystem mit Konsumsteuer und sieht das Grundeinkommen darin als logischen Steuerfreibetrag. Eine unabhängige Gruppierung, der die beiden Autoren angehören, hat sich zum Ziel gesetzt, das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz einzuführen. Sie wird dazu eine eidgenössische Volksinitiative lancieren.
Christian Müller, Jahrgang 1921, Prof. Dr. med, war mehr als 25 Jahre Direktor des HôpitaI des Cery und Ordinarius für Psychiatrie in Lausanne. Als einer der frühen Psychiatrie-Reformer in der Schweiz machte er Psychiatriegeschichte. Seit er vor zehn Jahren in den Ruhestand getreten ist, schreibt er sie.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft agieren fortwährend mehr Unternehmen und Konzerne länderübergreifend. Grenzüberschreitende Personalentsendungen gewinnen für international handelnde Unternehmen an Bedeutung, da ein verstärkter Bedarf zum Austausch von Arbeitskräften entsteht, um eine effiziente Allokation des Personaleinsatzes zu gewähren. In die Schweiz werden zahlreiche Arbeitnehmer entsandt, weil die Schweiz für viele deutsche Unternehmen ein interessanter und bedeutender Standort ist, da der Staat als Niedrigsteuerland gilt. Eine Entsendung impliziert für den Arbeitnehmer verschiedene Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Entsandte beabsichtigt eine Erhöhung seines Nettoeinkommens. Um diese Erwartungen erfüllen zu können, müssen die steuerlichen Handhabungen bei Personalentsendungen bedacht werden. Vordergründig müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung betrachtet werden, um dieses Ziel erreichen zu können. Die Arbeitnehmerentsendung ist ebenfalls für die beteiligten Staaten von Bedeutung, da diese hinsichtlich der Einkommensbesteuerung Regelungen treffen und die Zuordnung des Besteuerungsrechts bestimmen. Zwischen Deutschland und der Schweiz ist seit dem 29.12.1972 ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) in Kraft. Die Vorschriften für Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen aus unselbständiger Arbeit sind in Art. 15 DBA geregelt. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche steuerlichen Folgen einem entsandten Arbeitnehmer in die Schweiz nach Art. 15 Abs. 2 DBA entstehen und welche Gestaltungsüberlegungen diesbezüglich bedacht werden können.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Veranstaltung: Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die steuerliche Würdigung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer steuerpflichtigen Körperschaft an ihre inländischen und ausländischen Anteilseigner (Muttergesellschaften) stellen in der Praxis eine wesentliche Bedeutung dar. Da die Europäische Union gemäß Art. 113 AEUV lediglich im Rahmen der indirekten Steuern über einen Harmonisierungsauftrag verfügt, greift im Bereich der direkten Steuern kein einheitliches und damit länderübergreifendes Ertragsteuersystem. Dadurch entstehen insbesondere Problematiken von grenzüberschreitenden Ausschüttungen von Streubesitzdividenden. Mit dem Urteil vom 20.10.2011 hat der EuGH das deutsche System zur Besteuerung von Streubesitzdividenden an Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU / im Europäischen Wirtschaftsraum für europarechtswidrig erklärt. Nachdem zunächst weitere EU-Mitgliedstaaten von der europäischen Rechtssprechung hinsichtlich dieser Steuerthematik gerügt wurden, wurde vom nationalen Gesetzgeber eine Neulösung geschaffen, die der Verwirklichung der Ziele der europäischen Verträge entspricht. Nach der Zustimmung des Bundestages vom 28.02.2013 und des Bundesrates vom 01.03.2013 wurde als Kompromisslösung ein neuer § 8b Abs. 4 KStG erlassen, der die steuerliche Würdigung von Streubesitzdividenden grundlegend verändert. In dieser Arbeit wird daher die Notwendigkeit dieser gesetzgeberischen Maßnahme anhand des europäischen Anforderungsmaßstabes aufgezeigt und die bisherige Ausschüttungsbesteuerung von Streubesitzdividenden an in- und ausländischen Körperschaften auf Basis des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 näher thematisiert. Auf dieser Grundlage wird § 8b Abs. 4 KStG analysiert, sowie entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Inhaltsangabe:Einleitung: Musik wirkt auf Menschen. Jeder kann das aus seiner persönlichen Erfahrung bestätigen. Musik fasziniert Menschen, gefällt oder missfällt ihnen, lässt sie träumen, tanzen, andächtig lauschen, verzweifeln oder in Massen in Konzerte strömen. Aus diesem Grund hat sich bereits eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen mit Musik beschäftigt. Musik spielt auch in verschiedenen Instrumenten der Wirtschaftskommunikation eine Rolle. So gibt es musikalisch untermalte Werbespots in Funk und Fernsehen, Musik in Supermärkten und Kaufhäusern, es gibt musikalisch gestaltete Events und das Sponsoring von Künstlern und Konzerten. Doch es gibt bislang noch keine Ansätze für den übergreifenden und integrierten Einsatz musikalischer Elemente in der Unternehmenskommunikation. Der Begriff der Corporate Acoustics existiert zwar, wird jedoch nur in Bezug auf einzelne der oben erwähnten Einsatzfelder von Musik in der Wirtschaftskommunikation verwendet. Dabei besteht für Unternehmen in unserer Zeit mehr denn je die Aufgabe, ihre Produkte mit präferenzbildenden Attributen auszustatten, die es den Konsumenten ermöglichen, eine Beschränkung der wahrgenommenen Vielzahl von Marken und Produkten vorzunehmen. In der Kommunikation dieser Attribute konkurrieren sie mit einer großen Zahl anderer Produkt- und Markeninformationen und stoßen auf wenig involvierte Konsumenten. Die Unternehmen müssen sich in ihrer Kommunikationsgestaltung auf diese Bedingungen einstellen. Der integrierte Einsatz von Musik in der Wirtschaftskommunikation könnte zur besseren Differenzierung von Produkten und Unternehmen im Markt beitragen. Darum soll es die Aufgabe dieser Arbeit sein, Überlegungen anzustellen, wie sich Wirtschaftskommunikation der Musik bedienen kann. Dabei geht es nicht darum, heraus zu finden, ob zu einem bestimmten Produkt eher die Tonart Es-Dur oder Fis-Moll passt. Vielmehr ist es das Ziel zu untersuchen, ob Musik in der Lage ist, als Medium den Erfolg von Wirtschaftskommunikation wahrscheinlicher zu machen. Zur Beantwortung dieser Frage und zur Untersuchung, inwiefern ein einheitliches musikalisches Klangbild innerhalb der Markenkommunikation vorstellbar ist, müssen im Vorfeld andere Fragen beantwortet werden: Kann Musik Informationen oder Emotionen vermitteln, und wenn ja, unter welchen Umständen kann sie das? Kann Musik in der Wirtschafts- und insbesondere in der Unternehmenskommunikation als Medium dienen? Wie kann Musik zur eindeutigen [ ]
Eine ökonomische Analyse der Beschlüsse des DFB-Bundestages vom 3. Mai 2002
100 Seiten
4 Lesestunden
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: ?Die Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land!? Um dabei erfolgreich zu sein, hat es sich der DFB als Dachverband des deutschen Fußballs zur Aufgabe gemacht, die Nationalmannschaft in die Weltspitze zurückzuführen. Damit dies gelingt, muss der Fußballnachwuchs in Deutschland stärker als bisher gefordert und gefördert werden. Dies gilt im trainingswissenschaftlichen Bereich ebenso wie im organisatorischen Umfeld des DFB, der Vereine, der Fußballbundesliga und auch der Spieler selbst. Denn Nachwuchsförderung darf nicht nur auf den Sportplätzen im Rahmen von Trainingseinheiten betrieben werden. Vielmehr ist es notwendig, die jungen Spieler durch umsichtiges Heranführen an das Unterhaltungsgeschäft Profifußball, auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Dazu müssen alle Institutionen des deutschen Fußballs zusammenarbeiten. Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, berief der DFB einen außerordentlichen Bundestag am 3. Mai 2002 ein. Hier wurden unter anderem Regelungen verabschiedet, die die Transferentschädigungen für deutsche Nachwuchsfußballer festlegen sowie diesen Spielern Einsatzzeiten in den Regional- und Oberligen sichern sollen. Weiterhin wurde die Einführung einer A- Junioren- Bundesliga beschlossen, damit sich die ältesten Nachwuchsspieler auf höchstem Wettkampfniveau miteinander messen können. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der ökonomischen Beurteilung der Beschlüsse für Nachwuchsfußballer. Der Begriff ?Nachwuchsfußballer? umfasst dabei Jugendspieler ab etwa 16 Jahren und erstreckt sich dabei von Amateuren über Nichtamateure ohne Lizenz bis hin zu Nichtamateuren mit Lizenz. Die Altersgrenze nach oben liegt bei cirka 24 Lebensjahren. In der Presse kursierten auch schon Fälle von wesentlich jüngeren Sportlern, die sich mit langfristigen Verträgen an Klubs oder Berater gebunden haben. Im Rahmen dieser Arbeit stehen die Spieler im oben beschriebenen Altersbereich im Mittelpunkt der Untersuchung, da der DFB insbesondere in diesem Altersbereich mit seinen Beschlüssen Wirkung erzielen will. In dieser Untersuchung werden die Beschlüsse des DFB- Bundestages dargelegt und auf ihre ökonomischen Auswirkungen auf den Verband, die Bundesliga, die Vereine und den Spieler selbst hin untersucht. Dabei soll ersichtlich werden, welche Anreize die Beschlüsse den einzelnen Institutionen geben, damit diese den deutschen Fußballnachwuchs fördern. Im Rahmen der institutionenökonomischen Analyse wird eine Aussage dazu getroffen, ob die [ ]
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Finanzrechtsprechung seit 1938 entwickeltes Rechtsinstitut, welches gesetzlich nicht normiert ist. Die Betriebsaufspaltung wird in H 15.7 Abs. 4 EStH mit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen definiert. Demnach ist diese vorliegend, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). Für eine mitunternehmerische Betriebs-aufspaltung muss sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft sein. Aufgrund der personellen Verflechtung ist die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ein Spezialfall der Schwesterpersonengesellschaften. Mit dem BFH-Urteil vom 23.4.1996 wurde die bis dahin herrschende Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung aufgegeben. Seitdem hat das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung Vorrang vor den Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bei der Betriebspersonengesellschaft. Dadurch kommt es zu einem Bilanzierungskonflikt der von der Besitz- an die Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter. Diese sind fortan als Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu bilanzieren. Welche weiteren Folgen sich für das Besitz- und Betriebsunternehmen sowie für deren Gesellschafter ergeben, wird in dieser Arbeit genauer betrachtet.