m gegenwärtigen Strafrecht vollzieht sich eine stille Revolution. Die Verbindung von Schuld und Vergeltung ist nicht mehr zwangsläufig. Man spricht jetzt eher von Schuld und Prävention. Das ist ein Fortschritt, der den Weg freimacht für die Enttabuisierung des Strafzwecks der Resozialisierung, ohne dass man – wie bei anderen Präventionskonzepten – in die Nähe der Metaphern von Konditionierung oder gar Krieg kommt. Resozialisierung ist utopisch, mindert die Freiheit, verletzt die Würde. Dieses Ensemble hat sich zu einem Vorurteil verdichtet, das lange nicht mehr überprüft worden ist. Der vorliegende Text versucht das nachzuholen. Dabei wird das Material methodologisch, so gut es geht, à jour gebracht. Das Ergebnis ist, um es mit einem Politiker (Walter Scheel) zu sagen, geprägt von kritischer Sympathie gegenüber Lösungen, die sich vom obrigkeitlichen Strafanspruch verabschieden.
Klaus Lüderssen Reihenfolge der Bücher






- 2016
- 2014
Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine seit langem nach Quantität und Intensität zunehmende Materie. Die Gesetzgeber wie die Strafverfolgungsbehörden fördern diese Tendenz, motiviert vor allem durch die Vorstellung, damit etwas zur Steuerung der Wirtschaft beizutragen. Dass diese Aktivitäten auch das Gegenteil bewirken können, zeigt die Länge Verfahren, deren späte Abwicklung mit den aktuellen wirtschaftspolitischen Problemen kaum noch etwas zu tun hat. Viele Verfahrenseinstellungen sind die Folge und geben Anlass zu der Vermutung, dass schon mit der Behauptung eines Tatverdachts, selbst dann, wenn er sich nicht bestätigt, eine wichtige Aufgabe erfüllt werden soll. Das ist ökonomisch unsinnig und rechtlich unzulässig; das Strafprozessrecht kennt keine Verdachtsstrafe. Wie man diesen Bestrebungen vor allem aus interdisziplinären und grundgesetzlichen Perspektiven kritisch begegnen kann, möchte diese Aufsatzsammlung deutlich machen und setzt damit den schon in den ersten beiden Bänden eingeschlagenen Weg konsequent fort.
- 2014
Dieses Werk bringt neuere Beiträge eines der renommiertesten Vertreter des Bereichs 'Recht und Literatur', u. a. zu klassischen Autoren wie Schiller, Kleist, Eichendorff und Fontane, aber auch zu aktuellen Texten wie Jonathan Littels „Die Wohlgesinnten“ heraus.
- 2014
„Lange habe ich geglaubt, ich sei diesen frühen Einflüssen entwachsen. Heute weiß ich, dass das nicht stimmt. Die alten Erinnerungen melden sich. Sie überlagern die jahrzehntelangen, intensiven und differenzierten kollegialen Erfahrungen aus Konferenzen mit Historikern, Ökonomen, Psychoanalytikern, Literaturwissenschaftlern, Philosophen, Strafverteidigungs- und Strafvollzugspraktikern. So ist dies ein pro memoria hors concours, in dem sich frühe Erkenntnis und Liebe verbinden.“ (Klaus Lüderssen)
- 2014
Festschrift für Wolf Schiller
- 713 Seiten
- 25 Lesestunden
Das Buch spiegelt einen großen Teil der gegenwärtigen Diskussion auf dem Gebiet des gesamten Wirtschaftsstrafrechts wider. Dabei geht es nicht nur um spezielle Materien, beispielsweise das Wertpapierhandelsgesetz und seine Strafvorschriften gegen Manipulationen des Marktes, sondern auch um die allgemein materiellrechtlichen Hintergründe, die nicht zuletzt entscheidend sind, etwa für Ausgestaltung von Compliance und Unternehmensberatung. Auch verfahrensrechtliche Fragen werden erörtert – weit über die traditionelle Praxis des Strafprozessrechts hinaus, mit Blick auf durch moderne Digitaltechnik ermöglichte Zugriffe. Einen besonderen Platz nehmen hier die unternehmensinternen Ermittlungen ein; hinzu treten methodologische Reflektionen über die Aufgaben einer Unternehmensethik. Im Einzelnen erstreckt sich der Inhalt auf die Geschäftsherrenhaftung, auf Fragen des Sportstrafrechts (Doping) und des Trennbankengesetzes sowie auf Reformvorschläge zum Transplantationsgesetz und zur Abgeordnetenbestechung. Allgemeine ökonomische Grundlagen und europäische Vorgaben finden gleichermaßen Berücksichtigung. Schließlich auch Fragen, die in den allgemeinen Teil des Strafrechts gehören, wie etwa Beihilfe durch „rollenadäquates“ Verhalten. Im Verfahren reicht die Palette vom Verdacht gegen Unternehmen über „Verständigung“ und grundlegende Fragen der Verteidigung bis zu Anwesenheitsfragen und Problemen der Verlesbarkeit von Urkunden.
- 2012
Rechtsfreie Räume?
- 694 Seiten
- 25 Lesestunden
Dieser Sammelband vereint Aufsätze, Zeitungsartikel und Essays zu modernen Fragen des Strafrechts in all seinen Facetten. Klaus Lüderssen erweist sich mit diesem Band erneut als Meister der Interdisziplinarität, als Homo Politicus, als Streitredner.
- 2009
Kein Gershwin mehr in Wernigerode
- 219 Seiten
- 8 Lesestunden
In dem unendlichen Parallelogramm der Kräfte und Motive, die zum Nazi-Regime führten, zeigen verborgene Linien, dass böse politische Entwicklungen schrecklicher werden, je genauer man sie erklärt. Das nationalsozialistische Leben, das ideologisierend in den Alltag eindrang, wird in großen geschichtlichen Abrechnungen oft übersehen und kann nur erzählend reflektiert werden. Wenn dies aus der Perspektive eines jungen Menschen geschieht, der in den Zufälligkeiten seines Aufwachsens eingebettet ist, kann der Leser die Wahrheit sowohl des Erlebten als auch seiner Darstellung bezweifeln. Wählt der Text die Sprache des Erwachsenen, wächst das Misstrauen. Doch es gilt, was Peter Weiss sagte: „Ich spreche Dinge aus, die ich mir erarbeitet habe… alle Details sind authentisch.“ Die Generation, die in Krieg und Politik nicht ernsthaft verwickelt war, hat weitgehend geschwiegen, obwohl sie durch eine früh entstandene Empfindsamkeit in der Lage war, politische Einflüsse wahrzunehmen. Diese Einflüsse, oft verdeckt vom Großräumig-Spektakulärem, spielten einen schwer zu definierenden aktiven Part. Sie waren heimliche Grundlagen und Hemmnisse, repräsentiert durch Eindrücke aus der Jugend, die totalitäre Regime hinterließen. So entsteht eine politische Erzählung am Rande der Kindheit. Klaus Lüderssen, geboren 1932, ist seit 1971 Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
- 2008
In den Sitzungsberichten der Wissenschaftlichen Gesellschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität werden in lockerer Folge die während der Sitzungen gehaltenen Vorträge publiziert, gelegentlich auch weitere Forschungsarbeiten. Da die Gesellschaft nicht in geistes- und naturwissenschaftliche Klassen aufgespalten ist, bilden die Berichte die gesamte Breite der universitären, aber auch außeruniversitären Forschung der Region ab. Integriert sind außerdem Sammelbände mit Nachrufen.
- 2007
Die stetige Erweiterung und Intensivierung des Wirtschaftsstrafrechts löst die grundsätzlichen, ökonomischen, rechtshistorischen und methodologischen Überlegungen aus, die im ersten Teil des Werkes mitgeteilt werden. Der zweite Teil setzt sich mit dem Straftatbestand der Untreue auseinander. Hier ist seit dem Erscheinen des ersten Bandes (Entkriminalisierung des Wirtschaftsrechts, 1998, Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e. V., Bd. 14) viel in Bewegung gekommen. Der Verfasser greift diese neuen Entwicklungen auf. Der dritte Teil beschäftigt sich vorwiegend mit erst im letzten Jahrzehnt aktuell gewordenen Kriminalisierungen, die das Wirtschaftsleben auf eine bedenkliche Weise belasten oder gefährden können. Dabei verdienen insbesondere die bereits erreichten oder geplanten Veränderungen im Glücksspiel-Strafrecht Aufmerksamkeit.
- 2007
Eichendorff und das Recht
- 102 Seiten
- 4 Lesestunden
Klaus Lüderssen zeichnet den beruflichen Werdegang des »letzten Ritters der Romantik«, wie man ihn genannt hat, nach und zeigt den überzeugten Katholiken Eichendorff als Regierungsbeamten im protestantischen Preußen. Zugleich bietet Lüderssen eine weitreichende Deutung von Eichendorffs Rechtsbegriff: In der Ablehnung von Aufklärung und Restauration gleichermaßen schlägt Eichendorff einen Weg ein, der Ansätze eines im heutigen Sinne modernen Rechtsverständnisses aufweist.
