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Bernd Schünemann

    1. November 1944
    Strafrechtssystem und Betrug
    Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel
    Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges
    Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    • Die Strafrechtspflege, wie die Zufügung der über die meisten Epochen der Geschichte äußerst grausamen staatlichen Kriminalstrafe euphemistisch genannt wird, vollzog sich ungefähr bis zum Jahr 1800 in zwei aus heutiger Sicht gleichermaßen unerträglichen Formen: zunächst dem Gottesurteils- und später dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert setzte sich als 3. Paradigma der auf der umfassenden und ausschließlichen Beweisaufnahme in der öffentlichen und mündlichen Hauptverhandlung beruhende reformierte Strafprozess durch. Seit einigen Jahrzehnten wird, zunächst unter Missachtung des Gesetzes und 2009 notdürftig legalisiert, ein völlig neues (das 4.) Paradigma praktiziert, bei dem die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch ein dem Angeklagten nicht wie früher durch physische Folter, sondern durch das Angebot einer Strafmilderung entlocktes Geständnis ersetzt wird. In Bd. 4 der Gesammelten Werke werden nicht nur das vollständige Gutachten des Verfassers zum Deutschen Juristentag über die Absprachen im Strafprozess, sondern auch die komplette von ihm durchgeführte, den Schleier über die zuvor ängstlich gehüteten Geheimnisse der illegalen Absprachen lüftende Repräsentativumfrage unter deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern erstmals veröffentlicht. Ferner werden die rechtsstaatlichen Defizite der gegenwärtigen Praxis schonungslos analysiert und die Bedingungen eines dem Niveau des reformierten Strafprozesses entsprechenden Abspracheverfahrens entwickelt.

      Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    • Nachdem die von der Strafprozessordnung geschaffene Struktur am Beispiel der Revision einer dogmatischen und einer verfassungsrechtlichen Analyse unterzogen worden ist, werden für alle Verfahrensrollen die grundlegenden Veränderungen kritisch untersucht, die teils vom Gesetzgeber, teils von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommen worden sind und nur durch eine grundlegend neue Gesamtstruktur wieder ins Lot gebracht werden können.

      Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    • Ob und inwieweit die Rechtsfindung durch den Richter in einer rechtsstaatlich-gewaltenteilenden Demokratie in rationaler, d.h. intersubjektive Richtigkeit beanspruchender Form oder nur als Camouflage von Machtausübung möglich ist, wird im 1. Teil auf sprachanalytischer Grundlage durch eine Unterscheidung unterschiedlicher Stufen der Gesetzesbindung expliziert und im 2. Teil an Hand der Leistungen der Strafrechtsdogmatik weiter ausgeführt.

      Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    • Der Täterbegriff bildet nicht nur das Zentrum der Verbrechenslehre, sondern auch das Scharnier zum Rechtsgüterschutz. Dieses Werk arbeitet eindrucksvoll die Tatherrschaft bei Begehungsdelikten bzw. die Herrschaft über eine Gefahrenquelle oder über die Hilflosigkeit des Rechtsguts bei unechten Unterlassungsdelikten als Herrschaft über den Grund des Erfolges und somit als das hierfür notwendige Fundament heraus.

      Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges