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Walter Gerhardt

    1. Januar 1934
    Insolvenzgesetze
    An ihren in alle Ewigkeit wahren und unveränderbaren 245 Dogmen krankt und stirbt die katholische Kirche
    Insolvenzordnung. §§ 103-128
    §§ 335-359; Art. 102-110 EGInsO
    Die systematische Einordnung der Gläubigeranfechtung
    §§ 217-285