In der Neuauflage hat Dieter Leipold vor allem das neue Europäische Erbrecht (EuErbVO) mit seinen neuen Regeln des Internationalen Privatrechts und der Schaffung des Europäischen Nachlasszeugnisses sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet. Aus Rezensionen zur 20. Auflage: „Das Lehrbuch ist sowohl für den Einstieg als auch zur (punktuellen) Vertiefung geeignet.“ Claus-Henrik Horn ErbR 2014, 299 Aus Rezensionen zur 19. Auflage: 'Das seit 1974 erschienene Lehrbuch hat es von Anfang an verstanden, den Stoff übersichtlich zu ordnen und verständlich darzustellen [...] Vermittelt wird ein auf das Wesentliche beschränkter Überblick über das Rechtsgebiet, der über den Pflichtstoff in den Juristischen Staatsprüfungen hinausgeht.[...] Ein ideales Lehrbuch für Studierende, sowohl zum Einstieg als auch zur Vertiefung und zur Examensvorbereitung.„ Bernd Müller-Christmann Fachbuchjournal 2012, Heft 3, 29 “Das Standard-Lehrbuch präsentiert [...] keinesfalls nur für Studenten, sondern auch für den selbstkritischen Praktiker mehr als Grundwissen zum Erbrecht und damit die kontinuierliche Chance, sein Wissen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. [...] Seine Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen."Ernst Sarres ErbR 2013, 36
Dieter Leipold Bücher


Dieter Leipold bietet eine kompakte Einführung in das Bürgerliche Recht und eine profunde Darstellung des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere der Rechtsgeschäftslehre. Der Stoff wird durch zahlreiche Beispielsfälle und Schaubilder sowie durch Kontrollfragen und Fälle samt ausführlichen Lösungen didaktisch hervorragend aufbereitet. Dadurch ermöglicht das Lehrbuch den Studierenden den Einstieg in das Zivilrecht und ist zugleich zur Wiederholung und Vertiefung bei der Examensvorbereitung bestens geeignet. Die Neuauflage berücksichtigt neben der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch mehrere Gesetzesänderungen, etwa die neue Europäische Verbraucherrechte-Richtlinie und die Einführung der sog. Button-Lösung bei Bestellungen im Internet. Daher wurde u. a. der Abschnitt über den Vertragsschluss im Internet erweitert.