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Winfried Hassemer

    17. Februar 1940 – 9. Januar 2014
    Verbrechensopfer
    JuS - Didaktik - 4: Sozialwissenschaften im Studium des Rechts
    JuS-Didaktik - 3: Sozialwissenschaften im Studium des Rechts
    Sozialwissenschaften im Strafrecht
    Warum Strafe sein muss
    Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart
    • Zehn Autoren behandeln in insgesamt 19 Beiträgen allgemeine, traditionelle Themen ebenso wie besondere, moderne Probleme der Rechtsphilosophie und der Rechtstheorie. Völlig neu ist etwa ein Beitrag über die juristische Argumentationstheorie sowie zur postmodernen Rechtstheorie, die Abhandlungen "Recht und Bioethik" sowie "Recht und Globalisierung", oder auch ein Beitrag zur feministischen Rechtstheorie

      Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart
    • Warum Strafe sein muss

      • 365 Seiten
      • 13 Lesestunden

      Über Sinn und Unsinn von Strafen sind heftige Debatten geführt worden, sei es bei der Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts oder bei der Suche nach angemessenen Strafen für Steuersünder. Man könnte meinen, das Strafrecht müsse die Rolle von Politik und Pädagogik übernehmen und das moralische Urteil ersetzen. Doch was ist die eigentliche Aufgabe der Strafe im Rechtsstaat? Winfried Hassemer hat sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt, als Richter des Bundesverfassungsgerichts wie auch als Universitätsprofessor. In diesem Buch erklärt er, welche Funktion das Strafrecht für unsere Gesellschaft hat und warum eine Gemeinschaft ohne Strafe keinen Bestand hätte. Er zeigt aber auch, dass ein zu rigoroses Strafen nicht etwa Verbrechen verhindert, sondern im Gegenteil zu einer allgemeinen Brutalisierung führt. Strafe und Gesellschaft formen und bedingen einander, das belegt Winfried Hassemer klar und überzeugend.

      Warum Strafe sein muss
    • Verbrechensopfer

      Gesetz und Gerechtigkeit

      • 190 Seiten
      • 7 Lesestunden

      Lange Zeit stand der Täter im Mittelpunkt kriminalpolitischer und strafrechtlicher Bemühungen, während das Opfer argumentativ nicht berücksichtigt wurde. Die Beziehung zwischen Täter und Strafrecht dominierte, wobei der Täter oft als Opfer staatlicher Vergeltungsmaßnahmen angesehen wurde. Das Verbrechensopfer, dessen Anspruch auf Gerechtigkeit der Staat im Namen des Gewaltverbots in die eigene Hand nahm, geriet in den Hintergrund. Heute hat sich die Perspektive gewandelt: Sicherheit vor Kriminalität steht im Vordergrund, und ein opferorientiertes Strafrecht gewinnt an Bedeutung. Der Staat wird eher als Schutzmann denn als Kerkermeister wahrgenommen. Dieser Wandel wirft zahlreiche Probleme auf, die Winfried Hassemer und Jan Philipp Reemtsma in ihrem Werk untersuchen. Sie konzentrieren sich auf die zentrale Frage, ob die Täterorientierung des Strafrechts ein unverzichtbares Merkmal des Rechtsstaats und ein Gebot der Verfassung ist. In ihrer differenzierten Analyse, die juristische, rechtspraktische, moralphilosophische und kulturhistorische Aspekte einbezieht, skizzieren sie ein Programm, das den Ansprüchen von Verbrechensopfern auf stärkere Berücksichtigung in Strafrecht und Kriminalpolitik Rechnung trägt.

      Verbrechensopfer