Gratisversand in ganz Deutschland!
Bookbot

Theodor Bühler

    Geschichte des Aktienrechts in der Schweiz 1863-1991
    Geschichte des schweizerischen Obligationenrechts
    Vertragsrecht im Maschinenbau und Industrieanlagenbau unter besonderer Berücksichtigung der Schweiz und des Exportgeschäftes
    Sicherungsmittel im Zahlungsverkehr
    Deutsche Geschichte
    Technische Normen, technische Vorschriften und Konformitätsnachweis nach EG-Recht
    • Bereits in der «Geschichte des Aktienrechts in der Schweiz» des Autors wurde auf die Geschichte des schweizerischen Obligationenrechts als Teil des Zivilgesetzbuches sowie auf die Biographien der an dieser Gesetzgebung Beteiligten eingegangen. Vorliegend werden diese Ausführungen ergänzt und korrigiert unter der Perspektive des Allgemeinen Teils. Dabei spielt die Rezeption von anderen Rechtsordnungen eine grössere Rolle. Im Vordergrund stehen das römische Recht und der französische Code civil. Der «Allgemeine Teil» enthält die Grundsätze des Obligationenrechts, aber auch des übrigen Privatrechts und ist daher auch der am wenigsten abänderbare Teil des OR. Das Wesentliche der Monographie ist es, die Entstehung und Entwicklung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Teils nachzuzeichnen, womit die Überlegungen der Verfasser*innen aufgezeigt werden können. Damit wird eine solide Basis geschaffen für die Auslegung der betreffenden Bestimmung. Die Auslegung selbst wird der Rechtsprechung und der Rechtslehre überlassen.

      Geschichte des schweizerischen Obligationenrechts
    • Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaftsform, die aus den Bedürfnissen des Handels geschaffen wurde. Im Anschluss an kantonale Gesetzgebungen wurde sie 1881 in das Schweizerische Obligationenrecht gesetzgeberisch erfasst, 1936 im Anschluss an das ZGB und 1991 erneut revidiert. Die vorliegende Monographie stellt die verschiedenen Entwürfe, die Kommissionen, die an den jeweiligen Fassungen beteiligt waren und deren Mitglieder sowie die jeweiligen Debatten im eidgenössischen Parlament vor. Insofern stellt sie einen wichtigen Bestandteil der schweizerische Rechtsgeschichte dar. In Kurzbiographien werden die daran beteiligten Juristen aufgeführt. Autor: em. Prof. Dr. iur. Theodor Bühler

      Geschichte des Aktienrechts in der Schweiz 1863-1991
    • Die Europäische Union harmonisiert in Form von Richtlinien und Verordnungen die Produktsicherheit gegenüber Verbrauchern auf ihrem Binnenmarkt. Obwohl sie weder EU-Mitglied noch EWR-Mitglied ist, hat die Schweiz beschlossen, ihre Gesetzgebung durch sog. autonomen Nachvollzug daran anzupassen. Zudem hat sie mit der Europäischen Union bilaterale Verträge abgeschlossen, die eine derartige Anpassung vorsehen. Damit konnte die Schweiz verhindern, dass sie bei einzelnen Produkten, die sie in die Europäische Union einführen will, benachteiligt wird. Die Anpassung schweizerischer Gesetzgebung an jene der EU hat u. a. zu folgenden Erlassen geführt, die entweder neu sind oder Revisionen von bestehenden Gesetzen oder Verordnungen darstellen: das Bundesgesetz über die Produktesicherheit; die Maschinenverordnung; das Bundesgesetz über Bauprodukte; das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Ziel dieser Monographie ist es, jeden dieser neuen Erlasse autonom zu erläutern. So hat der Leser die Wahl, entweder die ganze Monographie oder den ihn interessierenden Abschnitt zu lesen. Gegenstand sind nur Non-Food-Produkte. In die Betrachtung einbezogen, sind die diversen Verordnungen, die mit dem betreffenden Gesetz zusammenhängen.

      Sicherheit von Non-Food-Produkten in der neuesten schweizerischen Gesetzgebung
    • Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht basiert auf autonom nachvollzogenem EU-Recht. Das Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht um und revidiert gleichzeitig das Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse von 1995. Beide Gesetze ergänzen sich und wurden durch mehrere Sektor-Verordnungen ergänzt, die spezifische Produktsektoren wie Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen betreffen. Diese Sektor-Verordnungen sind relevant, sofern die Produkte nicht unter andere bundesrechtliche Regelungen fallen. Bei der Auslegung der Schweizer Gesetze sind die entsprechenden EU-Verordnungen und -Richtlinien zu berücksichtigen, da sie detaillierte Begründungen für ihre Auslegung bieten. Zudem sind die Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des Produktesicherheitsgesetzes heranzuziehen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werfen Fragen auf, die das Verfassungsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht betreffen. Diese Monographie zielt darauf ab, diese Fragen eingehend zu analysieren, Zusammenhänge darzustellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen.

      Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung
    • Zwei neue Gesetze, das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) vom 6. Oktober 1995, revidiert per 12. Juni 2009 und das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) vom 12. Juni 2009 enthalten Strafbestimmungen. Als Täter hierfür kommen auch Unternehmer in Frage. Damit stehen das sog. Unternehmensstrafrecht und dessen Grundzüge zur Diskussion. Über sie und über die neuen Strafnormen haben Professor/innen und Anwält/innen an einer Tagung des Europa Institutes an der Universität Zürich vom 23. August 2012 referiert. Die Referate sind in diesem Band gesammelt und veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Gebiete, die neue Rechts- und Abgrenzungsfragen aufwerfen. Diese sind auch für das Privatrecht namentlich für das Haftpflichtrecht von Bedeutung.

      Unternehmensstrafrecht und Produktsicherheit