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Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht basiert auf autonom nachvollzogenem EU-Recht. Das Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht um und revidiert gleichzeitig das Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse von 1995. Beide Gesetze ergänzen sich und wurden durch mehrere Sektor-Verordnungen ergänzt, die spezifische Produktsektoren wie Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen betreffen. Diese Sektor-Verordnungen sind relevant, sofern die Produkte nicht unter andere bundesrechtliche Regelungen fallen. Bei der Auslegung der Schweizer Gesetze sind die entsprechenden EU-Verordnungen und -Richtlinien zu berücksichtigen, da sie detaillierte Begründungen für ihre Auslegung bieten. Zudem sind die Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des Produktesicherheitsgesetzes heranzuziehen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werfen Fragen auf, die das Verfassungsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht betreffen. Diese Monographie zielt darauf ab, diese Fragen eingehend zu analysieren, Zusammenhänge darzustellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen.
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung, Theodor Bühler
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- Erscheinungsdatum
- 2012
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