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Bookbot

Heinrich Honsell

    28. Juli 1942
    Zivilgesetzbuch 2
    Obligationenrecht 2
    Obligationenrecht 1
    Internationales Privatrecht
    Kommentar zum UN-Kaufrecht
    Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil
    • Das Obligationenrecht hat in der Praxis grosse Bedeutung. Dem entspricht sein Stellenwert in der Juristenausbildung, für welche das Obligationenrecht die sedes materiae ist. Das Lehrbuch behandelt die einzelnen Vertragsschuldverhältnisse mit Ausnahme des Arbeitsrechts, des Verlagsvertrages und der Gesellschaft, die Gegenstand besonderer Vorlesungen sind. Der Autor hat sich um eine komprimierte, gleichwohl aber leicht fassliche Darstellung der komplexen und nicht immer einfachen Materie bemüht, welche die dogmatischen Strukturen und den Nuancenreichtum des Besonderen Teils gleichermassen zur Geltung bringt. Soweit dies zum besseren Verständnis nützlich ist, finden sich auch rechtsvergleichende und rechtshistorische Hinweise. Die Erörterung zahlreicher Einzelfragen aus Rechtsprechung und Schrifttum macht das Buch auch als Nachschlagewerk für den Praktiker verwendbar. Das Buch stellt in 42 Paragraphen die Verträge des Obligationenrechts dar. Die Schwerpunkte, bei denen relative Vollständigkeit angestrebt wurde, liegen bei Kauf, Miete, Werkvertrag und Auftrag. Aber auch die wichtigsten Innominatkontrakte werden ausführlich behandelt. Die achte ergänzte und verbesserte Auflage bringt das Werk auf den Stand vom 1. Februar 2006. Einige Teile wurden stärker überarbeitet, wie z. B. der Abschnitt über das Leasing. Neu hinzugekommen ist der Vergleich.

      Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil
    • Kommentar zum UN-Kaufrecht

      Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG)

      • 1200 Seiten
      • 42 Lesestunden
      3,0(1)Abgeben

      Das UN-Kaufrecht ( United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist maßgeblich für den internationalen Warenkauf. Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des Bandes im Jahr 1996 hat sich die Zahl der Vertragsstaaten von 45 auf 71 erhöht. Dies zeigt die wachsende Bedeutung des internationalen Abkommens. Der Band bietet eine übersichtliche, verständliche und fundierte Kommentierung des Wiener UN-Kaufrechts für Wissenschaft und Praxis – aus der Feder eines ausgewiesenen Expertenteams.

      Kommentar zum UN-Kaufrecht
    • Internationales Privatrecht

      • 2256 Seiten
      • 79 Lesestunden

      Die neue Auflage des Basler Kommentars zum IPRG behandelt Verfahrens- und Anknüpfungsfragen bei internationalen Sachverhalten und erläutert das IPRG sowie relevante Staatsverträge, insbesondere das Lugano-Übereinkommen über internationales Verfahrensrecht. Der Band ist grundlegend überarbeitet und erweitert worden, wobei besonders die Schweizerische Zivilprozessordnung, die Revision des LugÜ sowie neue IPR-Übereinkommen berücksichtigt wurden. Eingearbeitet sind unter anderem Änderungen zu den Artikeln der Zivilprozessordnung und des revidierten Lugano-Übereinkommens, das Bundesgesetz über Erfindungspatente, das Gesetz über internationale Kindesentführung sowie Regelungen gegen Zwangsheiraten und das neue Erwachsenenschutzrecht. Zudem wird das Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren behandelt. Die umfassende Auswertung zahlreicher bundesgerichtlicher und kantonaler Entscheidungen der letzten sechs Jahre sowie der neuesten Literatur und Lehrmeinungen macht den Kommentar zu einer unverzichtbaren Ressource für Praxis und Wissenschaft.

      Internationales Privatrecht
    • Zur Neuauflage von Band 'OR I': Der Basler Kommentar 'OR I' deckt mit den allgemeinen Bestimmungen zum OR (Art. 1–183) und dem Vertragsrecht (Art. 184–529) wesentliche Bereiche des täglichen Lebens ab. Ergänzend finden sich Kommentierungen zum Bundesge-setz über die Pauschalreisen (PRG) und zum Bundesgesetz über die Produkte-haftpflicht (PrHG). Die 6., überarbeitete und ergänzte Auflage mit Rechtsstand Frühjahr 2015 berücksichtigt die Gesetzesänderungen sowie die neue Rechtsprechung und Literatur seit 2011. Kommentiert werden u. a. die Änderungen im Verjährungs-recht, namentlich die neuen Fristen für Sachmängel bei Kauf (Art. 210 OR) und Werkvertrag (Art. 371 OR), die am 1.1.2013 in Kraft getreten sind. Ferner die Änderungen im Arbeitsrecht aufgrund des neuen Sanierungsrechts (Art. 333b, Art. 335e Abs. 2, Art. 335h–k, Art. 361 Abs. 1, Art. 362 Abs. 1), in Kraft seit 1.1.2014.

      Obligationenrecht 1
    • Der Basler Kommentar «ZGB/OR» hat seit über 20 Jahren in der Erläuterung des Schweizerischen Privatrechts Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, unablässig zitiert und meinungsbildend. Sein regelmässiges Erscheinen macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem stetigen Wandel unterworfenen juristischen Arbeitswelt.

      Obligationenrecht 2
    • Der Band 'Zivilgesetzbuch II' behandelt das Erbrecht (Art. 457–640) und die Bestimmungen des Sachenrechts (Art. 641–977) jeweils lückenlos und auf neuestem Stand. Ebenfalls gründlich kommentiert sind die Schlusstitel zum ZGB (Art. 1–61), die in der Praxis immer wieder von erheblicher Bedeutung sind. Die 3. Auflage von Band ZGB II ist grundlegend überarbeitet und berücksichtigt die wichtigsten Entwicklungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und in der Literatur, die sich seit dem Erscheinen der Vorauflage 2003 ergeben haben. Berücksichtigt werden insbesondere - die Änderung von Art. 473 ZGB (so genannter Achtelsstreit), - die Möglichkeit der Nutzniessungsbeschränkung auf einen Teil eines Grundstückes (Änderung vom 20. Juni 2003), - die Einführung der elektronischen Führung der Personenstandsregister (Änderung vom 5. Oktober 2001), - das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (vom 19. Dezember 2003), - das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (20. Juni 2003), - das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (vom 18. Juni 2004).

      Zivilgesetzbuch 2
    • Der Basler Kommentar 'ZGB' hat über 20 Jahre Maßstäbe in der Erläuterung des Schweizerischen Privatrechts gesetzt und ist ein unverzichtbarer Ratgeber in der sich ständig wandelnden juristischen Arbeitswelt. Die Neuauflage (2014-16) mit Band 'ZGB I' behandelt die Einleitungsartikel (Art. 1–10) sowie die Bestimmungen zu natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89bis). Zudem werden das Eherecht (Art. 90–251), die Verwandtschaft (Art. 252–359) und das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Art. 360–456) umfassend kommentiert. Der Band berücksichtigt die Revisionen der letzten Jahre sowie die damit verbundene neue Rechtsprechung und Literatur. Wichtige Themen sind die Anpassungen im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Zivilprozessordnung, die Revisionen im Eheschließungsverfahren, Änderungen im Namens- und Bürgerrecht, sowie die Anpassungen im Bereich der Beruflichen Vorsorge und Invalidenversicherung. Weitere Schwerpunkte sind die Maßnahmen gegen Zwangsheiraten und die Änderungen in den Bestimmungen über die elterliche Sorge. Auch die Totalrevision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes, die wesentliche Änderungen bei den Regeln über die Handlungsfähigkeit beinhaltet, wird behandelt.

      Zivilgesetzbuch 1
    • Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller großer Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schließen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikatur und Literatur gemeinsam kommentiert.

      Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz