Gerechtigkeit ist zunächst zweierlei: Ein uralter Menschheitstraum und zugleich höchst aktueller Diskussionsgegenstand. Nahezu jede politische Diskussion dreht sich um Gerechtigkeit: Generationengerechtigkeit, Steuergerechtigkeit, Gerechtigkeit der Güterverteilung im Staat und viele Gerechtigkeiten mehr …. · Ist unser Strafrecht aktuell und gerecht? · Ist unsere Steuerpolitik gerecht? · Wie gerecht ist unsere Umweltpolitik? · Sind die internationalen (Finanz-) Märkte gerecht? Gerechtigkeit ist objektiv das Ideal der Rechtsordnung. Subjektiv ist sie eine Tugend. Sie lässt sich nicht in einer abstrakten allgemeingültigen Definition erfassen. Beschreiben kann man aber ihre einzelnen Aspekte, die zwar für sich allein und isoliert den Begriff nicht vollständig erklären, jedoch in ihrer Zusammenschau ein Bild ergeben. Dieses Buch nähert sich dem Phänomen „Gerechtigkeit“ zunächst historisch. Denn seine Ideengeschichte ist objektiv unsere wichtigste Erkenntnisquelle und zeigt eine erstaunliche «anthropologische Konstante». Schnell aber ist man auf diesem Weg bei aktuellen Diskussionen: Wie gerecht ist unser Gemeinwesen?
Heinrich Honsell Reihenfolge der Bücher






- 2023
- 2018
Staudinger - 1: Einleitung zum BGB; §§ 1-14; VerschG
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- 745 Seiten
- 27 Lesestunden
Die Neubearbeitung 2018 des Bandes "Einleitung zum BGB; §§ 1-14 BGB; VerschG" konzentriert sich auf die aktuellen Entwicklungen zu den wichtigen Abschnitten "Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer" sowie das VerschG. Exemplarisch sei die Neubearbeitung des § 13 BGB genannt, der durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-RL vom 20.9.2013 geändert wurde, wodurch diverse Fragen aufgeworfen wurden, etwa ob die Umsetzung richtlinienwidrig ist oder wie die umstrittene Behandlung der doppelten Zwecksetzung (dual use), das durch das von der VRRL nicht vorgesehene neue Tatbestandsmerkmal "überwiegend" geregelt wird.
- 2015
Springer-Lehrbuch: Römisches Recht
Ulpian D.1,1,10 - iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere. - 8. Auflage
- 244 Seiten
- 9 Lesestunden
Das römische Recht hat die europäischen Privatrechtssysteme der Gegenwart maßgeblich beeinflusst. Es spielt daher noch heute im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsvergleichung eine wichtige Rolle. Das Studium des römischen Rechts macht dem Studenten erfahrungsgemäß beträchtliche Schwierigkeiten. Dem will das vorliegende Buch abhelfen. Gegenüber den gängigen Lehrbüchern bringt es eine erhebliche Stoffentlastung. Es bietet eine Einführung in das römische Rechtsdenken und die Anfangsgründe der Zivilrechtsdogmatik und ist als Lern- und Lesebuch konzipiert. Wichtige Quellentexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten findet der Leser Hinweise auf weiterführende Studien. Die 8. Auflage enthält wiederum Ergänzungen, die den Zweck verfolgen, Eigenart und Nuancenreichtum der Römischen Jurisprudenz noch stärker herauszustellen. Vermehrt sind auch rechtsvergleichenden Hinweise, die das Fortleben des Römischen Rechts im kontinentaleuropäischen Zivilrecht sichtbar machen.
- 2007
Prüfungsfälle zum bürgerlichen Recht
Mit einer Einführung zur Methode der Fallbearbeitung - 5., aktualisierte Auflage
- 202 Seiten
- 8 Lesestunden
- 2001
Römisches Recht
- 233 Seiten
- 9 Lesestunden
Das römische Privatrecht hat die europäischen Rechtssysteme der Gegenwart maßgeblich beeinflusst. Es spielt daher noch heute im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsvergleichung eine Rolle. Das Studium des römischen Rechts macht dem Studenten erfahrensgemäß beträchtliche Schwierigkeiten. Dem will das vorliegende Buch abhelfen. Gegenüber den gängigen Lehrbüchern bringt es eine erhebliche Stoffentlastung. Es bietet eine Einführung in das römische Rechtsdenken und die Anfangsgründe der Zivilrechtsdogmatik und ist als Lern- und Lesebuch konzipiert. Wichtige Quellentexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten findet der Leser Hinweise auf weiterführende Studien. Für die 5. Auflage hat der Autor das Buch ergänzt und aktualisiert sowie das neuere Schrifttum eingearbeitet.
- 1999
Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz
- 2520 Seiten
- 89 Lesestunden
Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller großer Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schließen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikatur und Literatur gemeinsam kommentiert.
- 1994
Springer-Lehrbuch: Römisches Recht - 3. Auflage
- 214 Seiten
- 8 Lesestunden
Das römische Privatrecht hat die europäischen Rechtssysteme der Gegenwart maßgeblich beeinflußt. Es spielt daher noch heute im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsvergleichung eine Rolle. Das Studium des römischen Rechts macht dem Studenten erfahrungsgemäß beträchtliche Schwierigkeiten. Dem will das vorliegende Buch abhelfen. Gegenüber den gängigen Lehrbüchern bringt es eine erhebliche Stoffentlastung. Es bietet eine Einführung in das römische Rechtsdenken und die Anfangsgründe der Zivilrechtsdogmatik und ist als Lern- und Lesebuch konzipiert. Wichtige Quellentexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten findet der Leser Hinweise für weiterführende Studien. Die 3. Auflage ist korrigiert und ergänzt worden, namentlich zum Vertrags- und Deliktsrecht.

