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Hasso Hofmann

    4. August 1934 – 21. Januar 2021
    Gebot, Vertrag, Sitte
    Verfassungsrechtliche Perspektiven
    Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie
    Das Recht des Rechts, das Recht der Herrschaft und die Einheit der Verfassung
    Die Entdeckung der Menschenrechte: zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948
    Rechtsphilosophie nach 1945
    • 2012

      Rechtsphilosophie nach 1945

      Zur Geistesgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

      • 75 Seiten
      • 3 Lesestunden

      Die Wandlungen der Rechtsphilosophie nach 1945 werden umfassend analysiert, wobei der Fokus auf den politischen, sozialen und kulturellen Veränderungen liegt. Der Verlauf reicht von der Naturrechtsrenaissance der Nachkriegszeit über die Theoriediskussionen der Reformzeit bis hin zur aktuellen Debatte über die Universalisierbarkeit der Menschenrechtstradition im Kontext der Globalisierung. Diese umfassende Betrachtung beleuchtet die Entwicklung des Rechtsdenkens und dessen Anpassung an neue gesellschaftliche Herausforderungen.

      Rechtsphilosophie nach 1945
    • 2009

      Recht und Kultur

      Drei Reden.

      • 92 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Recht ist eine soziale Technik zur Ordnung der Gesellschaft sowie zur Vermeidung und Lösung sozialer Konflikte, die ein geisteswissenschaftliches Verständnis erfordert. Hasso Hofmann beleuchtet in seiner ersten Rede die religiösen und weltanschaulichen Traditionen, aus denen die Verfassungswerte Leben, Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde hervorgehen. Diese geisteswissenschaftliche Betrachtung kulturell ererbter Vorstellungen im Recht zielt auf ein besseres Verständnis und ein bewussteres Verhalten zur kulturellen Tradition bei der Interpretation. Hegels These, dass es in Europa „keine Salomos geben kann“, wirft die Frage auf, wann und warum der historische Kontext des Rechts als „Kultur“ begriffen wurde. Der Vortrag zeigt, dass das Begriffspaar „Recht und Kultur“ ursprünglich das Verhältnis von Recht und Wirtschaft meinte, bevor die Kulturphilosophie des späten 19. Jahrhunderts als Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaft an Bedeutung gewann. In der dritten Rede wird das Schlagwort von der Wiederkehr des Religiösen in der säkularisierten Gesellschaft aufgegriffen. Hofmann untersucht den Ort der Religion, des Kerns von Kultur, innerhalb der weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung.

      Recht und Kultur
    • 2000

      Nachdenken über das Recht ist Teil des Nachdenkens über die gute, den Menschen zuträgliche Ordnung des Gemeinwesens. Im Sinne dieser Einsicht behandelt diese umfassende und dennoch kompakte Einführung die Rechtsphilosophie im Zusammenhang staatsphilosophischer Fragen. In vier Teilen werden die formellen und materiellen Grundbegriffe der Rechtsphilosophie, Fragen des Verhältnisses von Staats- und Naturrecht, das Konzept der Freiheitsphilosophie des Rechts, das Problem der Gerechtigkeit und andere Problemkreise historisch wie systematisch dargestellt.

      Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie
    • 1999

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Die Entdeckung der Menschenrechte: zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948
    • 1998

      Oskar Bülow schloss 1885 seine Rede über »Gesetz und Richteramt« mit dem Satz: »Nicht das Gesetz, sondern Gesetz und Richteramt schafft dem Volk sein Recht!« Dies verdeutlicht die doppelpolige Struktur des verfassungsstaatlich organisierten Rechtssystems. Recht durch Richterspruch und Recht aus Parlamentsbeschluss sind zwei unterschiedlich akzentuierte Begriffe. Die Unterschiede zwischen richterlicher Rechtsfindung und politischer Rechtsetzung sind komplexer, als es die einfache Gegenüberstellung von Normierung und deren Anwendung vermuten lässt. Der Übergang vom Allgemeinen zum Besonderen erfolgt nicht direkt deduktiv. Diese Unterschiede betreffen sowohl den Gegenstand und die Art der Entscheidungen als auch das Verfahren, die Handlungsmodalitäten, den Horizont und die Rechtfertigung der normativen Verbindlichkeit, sei sie individuell oder allgemein. Der Versuch, das Gesetz hierarchisch zu überordnen, stößt auf methodologische Schwierigkeiten und auf einen weiteren Bestimmungsgrund richterlicher Rechtsfindung: die tradierte Rechtsdogmatik und die gelebte Rechtsethik, über die der Gesetzgeber nicht uneingeschränkt verfügen kann. Somit bleibt die verfassungsrechtliche Rechtseinheit paradox.

      Das Recht des Rechts, das Recht der Herrschaft und die Einheit der Verfassung
    • 1996

      Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie

      Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 13. Dezember 1995

      • 23 Seiten
      • 1 Lesestunde

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Neuere Entwicklungen in der Rechtsphilosophie
    • 1995