Die öffentliche Hand finanziert sich zunehmend durch Kreditaufnahme. Das wird durch Nullzinspolitik gefördert. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden ignoriert. Die Zentralbanken finanzieren entgegen allen Verboten ihre Staaten monetär. Die Schuldenbremsen haben die wirtschaftliche Vernunft gegen sich. Austeritätszwänge sind wirtschaftlich und politisch verheerend. Die Staatsfinanzierung der Zentralbanken begründet keine Schulden ihres Staates. ›Schuldner‹ und ›Gläubiger‹ sind identisch.
Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
In diesem Werk wird aufgezeigt, wie der deutsche Nationalstaat, der für Frieden und Freiheit steht, der Europäisierung und Globalisierung geopfert wird. Der Autor identifiziert zwei Haupttriebfedern der Internationalisierung: kapitalistisches Geschäft und sozialistische Ideologien. Er argumentiert, dass die Elite das Recht manipuliert, um ihre Ziele zu erreichen, und warnt vor der Gefährdung der Demokratie durch diese Entwicklungen. Zunächst werden die charakteristischen Elemente eines demokratischen Rechtsstaats erläutert, die für Frieden, Gerechtigkeit und die Entfaltung des Bürgers entscheidend sind. Anschließend wird aufgezeigt, wie die von Kapitalismus und Sozialismus geprägte Elite diese Prinzipien verrät und klare Rechtsverstöße begeht.
Besondere Themen sind die unvereinbare Maxime des „Einwanderungslands Deutschland“, der nicht rechtmäßige EU-Beitritt, die undemokratischen Institutionen des EU-Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs sowie die illegitimen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank. Zudem wird demonstriert, wie Parteien und Politiker ihre Vertretungsbefugnis missbrauchen, Volksabstimmungen verhindern und Entscheidungen gegen die öffentliche Meinung durchsetzen. Die Kontrolle sozialer Medien und die Bekämpfung der freien Rede durch Diffamierung und Zensur werden ebenfalls thematisiert, was die sanfte Despotie der „Volksvertreter“ verdeutlicht.
Karl Albrecht Schachtschneider und Jost Bauch, der eine in juristischer, der andere in soziologischer Perspektive, zeigen in dieser Schrift auf, wie durch die aktuelle Masseneinwanderung die Grundlagen des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft zerstört werden. Karl Albrecht Schachtschneider erörtert in diesem Zusammenhang die Souveränität der Deutschen und die durchgehende Illegalität der Zuwanderung nach Verfassung und Gesetz. Jost Bauch erörtert die gesellschaftlichen Folgen: Der Verfall des Staates in seiner Ordnungsfunktion und die Auflösung einer kohärenten gesellschaftlichen Struktur. Möglich werden diese Verfallsentwicklungen durch die Überwucherung des Rechts durch einen falschen Moralismus eines selbsternannten Gutmenschentums und der Unfähigkeit der politischen Klasse, Politik im Interesse der deutschen Bevölkerung umzusetzen.
Wie souverän ist Deutschland wirklich? Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, erklärte 2011, Deutschland sei seit dem 8. Mai 1945 nie voll souverän gewesen, was die Dominanz des entgrenzten Kapitalismus verdeutlicht. Wenn Deutschland nicht souverän ist, wird es von einer anderen Macht kontrolliert, und Schäuble agiert als deren Agent, nicht als Vertreter des Volkes. Der Inhalt beleuchtet die Geschichte der Souveränität und deren aktuelle Lehren. Es wird das Prinzip der kleinen Einheit thematisiert, das Freiheit fördert, während Großstaaten obrigkeitlichen Charakter besitzen. Revolutionen werden als Befreiungen zum Recht betrachtet. Zudem wird Deutschlands Souveränität und der Status des Deutschen Reiches behandelt, einschließlich der Frage, ob die SHAEF-Gesetze noch gelten und die Implikationen des nicht abgeschlossenen Friedensvertrags. Die Problematik der Ostgebiete und die Haager Landkriegsverordnung werden angesprochen, ebenso wie die Vorenthaltung von Abstimmungen gemäß dem Grundgesetz. Die Verletzung der Bürgerrechte und der Versuch, eine politische Korrektheit durchzusetzen, die die menschliche Würde einschränkt, werden kritisiert. Schließlich wird die Euro-Rettungspolitik als Staatsstreich und das europäische Gerichtssystem als Bedrohung für die Freiheit der Bürger dargestellt, während die Vision eines Weltstaates als potenzielles Ende der Freiheit und Herrschaft kleiner Eliten diskutiert wird.
Main description: Muslime wollen den Islam, ihre Religion, auch in Deutschland leben. Sie bauen Moscheen und Minarette, welche die Herrschaft Allahs propagieren. Musliminnen kleiden sich wie im Orient. Schon ruft der Muezzin zum Gebet. Die Scharia soll möglichst zur Geltung kommen. Dafür berufen sich die Muslime auf die Religionsfreiheit und werden darin, soweit irgendwie tragbar, von Politik, Rechtsprechung, Medien und Wissenschaft unterstützt. -- Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheiten des Glaubens und des Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung zu einem vorbehaltlosen Grundrecht der Religionsfreiheit zusammengefaßt und dieses nicht nur weit ausgedehnt, sondern auch in einen denkbar hohen Rang gehoben. Nur gegenläufigen verfassungsrangigen Prinzipien muß das Grundrecht, zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet, weichen. Die schicksalhafte Dogmatik ist neu zu bedenken, weil der Islam eine verbindliche Lebensordnung ist, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist. Die Säkularität ist ihm fremd. Der aufklärerische Vorrang des Staatlichen vor dem Religiösen ist religionspluralistisch zwingend. Grundrechte, die freiheitliche demokratische Ordnung umzuwälzen, kann es wegen des gegenläufigen Widerstandsrechts nicht geben. Auch die Religionsgrundrechte lassen es nicht zu, daß die Erste Welt, das Diesseits, von Vorstellungen einer Zweiten Welt, des Jenseits, beherrscht wird. -- Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden
Milliardenschweres Unrecht! Die Euro-Rettungspolitik verstößt gegen Verträge und Verfassung. Die Europäische Währungsunion ist in ihrer aktuellen Form gescheitert, doch Politiker und Eurokraten setzen weiterhin auf massive Rettungspakete, die die Steuerzahler der Geberländer mit Hunderten von Milliarden belasten. Während Politiker diese Maßnahmen als „alternativlos“ darstellen, bezeichnet Karl Albrecht Schachtschneider sie als „Unrecht“. Der Autor, einer der fünf Professoren, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Griechenlandhilfe klagten, ist überzeugt, dass das Euro-Abenteuer schnell beendet werden könnte, wenn bestehendes Recht umgesetzt würde.
Das Buch ist logisch gegliedert und ermöglicht es dem Leser, sich unabhängig von tagespolitischen Diskussionen ein Bild von den Risiken der Euro-Rettung zu machen. Im ersten Teil werden die Hilfsprogramme und der umstrittene Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) detailliert dargestellt. Schachtschneider kritisiert, dass es für EFSF und ESM weder vertragliche noch verfassungsrechtliche Grundlagen gibt und dass die Transferzahlungen die Staatsverschuldung der Geberländer weiter eskalieren lassen. Im zweiten Teil werden die Vertrags- und Verfassungsverletzungen im Zusammenhang mit den Griechenlandhilfen und Euro-Rettungsprogrammen aufgeführt. Der dritte Teil beleuchtet den Rechtsschutz der Deutschen. Der Autor warnt vor einem Europa der „sanften Despotie“ und einer „Diktat
Im zweiten Teil des dreiteiligen Werkes zum Verfassungsrecht der Europäischen Union behandelt Karl Albrecht Schachtschneider die Wirtschaftsverfassung und die Welthandelsordnung. Das Lehrbuch basiert auf einer freiheitlichen Rechtslehre, die sich einem europäischen Europa verpflichtet sieht. Der Autor analysiert die Verträge und deren Praxis, kommentiert sie jedoch auch aus der Perspektive einer menschheitlichen Verfassung. Das Sozialprinzip prägt die Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes, während die der Union auf einen einheitlichen Markt und freien Wettbewerb abzielt, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Grund- und Marktfreiheiten sind bis zu einem allgemeinen Herkunftslandprinzip überdehnt, wodurch die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Lebensverhältnisse übermäßig geschmälert wird. Eine europäische Sozialunion ist finanziell nicht tragbar und steht im Widerspruch zu den globalen Wirtschaftszwängen. Die Währungsunion erfordert einen Finanzausgleich, da sie ohne optimalen Währungsraum nicht bestehen kann. In der fragilen Wirtschaftsordnung gerät das demokratische Prinzip weiter unter Druck. Die Wettbewerbsordnung der Union strebt sozial wirksamen Wettbewerb an, kann diesen jedoch nicht ausreichend definieren. Die Privatisierung der Daseinsvorsorge verschärft die Teilhabe des Staates am Wettbewerb. Die Wirtschaft der Union ist Teil der globalen Wirtschaft, und der Autor stellt deren zentrale Abkommen und Verf
Als Freiheitslehre ist die Rechts- und Staatslehre praktische Philosophie. Die ökonomische und politische Entwicklung folgt, verstärkt durch europäische und globale Integration, dem liberalistischen Freiheitsparadigma und nicht dem menschheitlichen Freiheitsprinzip der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Freiheit als die Würde des Menschen ist die Idee der Menschheit des Menschen, welche die äußere, negative mit der inneren, positiven Freiheit, die Unabhängigkeit von anderer nötigender Willkür mit der Sittlichkeit und Moralität verbindet. Auf der Idee der Gleichheit in der Freiheit gründet alles Recht, das von allgemeinen Gesetzen materialisiert wird. Die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik der Bürger. Politische Freiheit steht gegen jede Herrschaft. Um der Selbständigkeit willen hat jeder Mensch das Recht auf Eigentum. Sonst kann die Lebensbewältigung nicht im Sinne freiheitlicher Bürgerlichkeit privat sein.