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Wolf-Rüdiger Schenke

    25. Oktober 1941
    Fälle zum Beamtenrecht
    Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit
    Bergbau contra Oberflächeneigentum und kommunale Selbstverwaltung?
    Verfassungsrechtliche Probleme des Privatversicherungsrechts
    Polizei- und Ordnungsrecht
    Verwaltungsprozessrecht
    • Die Konzeption: Dieses Standardwerk zum Verwaltungsprozessrecht eignet sich durch seine didaktische Aufbereitung sowohl für Studierende zur Vorlesungsbegleitung und Vorbereitung auf verwaltungsrechtliche Klausuren in der Ersten Juristischen Prüfung, als auch im Referendariat als Nachschlagewerk bei verwaltungsprozessualen Fragen. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Prüfungsstationen, die bei einer verwaltungsprozessualen Klausur zu absolvieren sind und vermittelt auf diese Weise klar und einprägsam, an welcher Stelle das jeweilige Problem zu erörtern ist, wodurch auch dessen systematische Zuordnung sichtbar wird. Es ist ein besonderes Anliegen, vertieft examensrelevante Fragen zu behandeln und stets die Verbindungen zwischen Verwaltungsprozessrecht und materiellem Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Der Veranschaulichung dienen den einzelnen Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Ende eines Themenkomplexes einer Lösung zugeführt werden. Zahlreiche Schaubilder und Übersichten fördern darüber hinaus die Einprägsamkeit des Lernstoffs. Die Neuauflage: Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den Stand von Januar 2019.

      Verwaltungsprozessrecht
    • Das Lehrbuch vermittelt prägnant die Strukturen des Polizei- und Ordnungsrechts und bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Probleme und Meinungsstände in diesem Bereich. Es unterstützt die Vorlesungsbegleitung, Vertiefung und Wiederholung relevanter Fragestellungen für die Erste Juristische Prüfung und fördert ein systematisches Verständnis, das Studierenden hilft, sich in den spezialgesetzlichen Normen zur Gefahrenabwehr zurechtzufinden. Verbindungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess- und Verfassungsrecht werden stets hergestellt, um die Einbettung des Polizei- und Ordnungsrechts in das Gesamtrechtssystem zu verdeutlichen und auf die typischen Verknüpfungen in Klausuren hinzuweisen. Kapitelbegleitende Fälle und Lösungen decken das Spektrum prüfungsrelevanter Fragen ab, dienen der Veranschaulichung und Lernkontrolle und machen das Gelernte für die Klausurbearbeitung nutzbar. Die 10. Auflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie den Erlass des BKAG 2018, die EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz personenbezogener Daten sowie den Einsatz neuer Handlungsinstrumente der Polizei, wie etwa Body-Cams.

      Polizei- und Ordnungsrecht
    • Die Frage nach den Auswirkungen des Verfassungsrechts auf das Privatversicherungsrecht ist bisher vergleichsweise wenig untersucht worden. Das überrascht, weil der Einfluss des Verfassungsrechts auf das Privatrecht seit langem eingehend erörtert wird. Bei dieser Diskussion wird vielfach eine weitreichende, auf die Grundrechte gestützte Konstitutionalisierung des Privatrechts befürwortet. Sie soll dem zwischen den Vertragsparteien häufig bestehenden Machtgefälle und einem daraus resultierenden besonderen Schutzbedürfnis der schwächeren Vertragspartei Rechnung tragen. Entsprechende Probleme können sich aber auch im Privatversicherungsrecht stellen, z. B. bei der Kapitallebensversicherung und der Unfallversicherung. Auch im Privatversicherungsrecht kann der Frage nach einer Reservefunktion der Grundrechte nicht ausgewichen werden. Sie bildet den Gegenstand mehrerer beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfassungsbeschwerdeverfahren, bei denen unter Bezug auf Grundrechte des Versicherungsnehmers verfassungsrechtliche Einwände gegenüber zentralen Bestandteilen des praktizierten Privatversicherungsrechts geltend gemacht werden. Es geht hierbei u. a. um die Ausgestaltung des Anspruchs des Versicherten auf Überschußbeteiligung bei einer Kapital-lebensversicherung sowie um deren Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags. Die vorliegende Schrift enthält ein im Rahmen der Verfassungsbeschwerdeverfahren erstelltes Rechtsgutachten. Es zeigt die Unbegründetheit der in den Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend gemachten grundrechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung von Kapitallebens-versicherungs-, aber auch von Unfallversicherungsverträgen auf. Sie lassen sich weder auf eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte noch auf den Grundrechten entnommene Schutzpflichten stützen. Wie in der Untersuchung näher dargelegt wird, liegen die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung ausnahmsweise eine verfassungsrechtliche Korrektur privatrechtlicher Verträge bejaht hat, hier nicht vor. Es fehlt sowohl an dem durch das Bundesverfassungsgericht hierfür geforderten strukturellen Übergewicht einer der Vertragsparteien als auch an der vertraglichen Begründung einer ungewöhnlichen Belastung der schwächeren Vertragspartei.

      Verfassungsrechtliche Probleme des Privatversicherungsrechts
    • Der Band gibt die Referate wieder, die im Rahmen des 8. Koreanisch-Deutschen Symposiums zum Verwaltungsrechtsvergleich am 15. März 2018 in Seoul an der Sungkyunkwan Universität gehalten wurden. Bei dem Symposium ging es schwerpunktmäßig um rechtliche Fragen, die sich in Verbindung mit untergesetzlichen Normen stellen. Diese Thematik war Gegenstand von Referaten, die die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich von Satzungen und Rechtsverordnungen zum Gegenstand hatten und sich mit Fragen des Rechtsschutzes gegen untergesetzliche Normen befassten. Näher beleuchtet wurden aber auch Regeln der Technik und technische Regelwerke sowie die in der Verwaltungspraxis besonders bedeutsamen Verwaltungsvorschriften, deren Abgrenzung von Rechtsverordnungen sowohl in Korea wie auch in Deutschland Schwierigkeiten bereitet und intensiv diskutiert wird. Gegenstand des Symposiums waren aber auch allgemeine Fragen, die sich in Verbindung mit dem Erlass von Gesetzen ergeben. Ihnen wurde in Referaten zur Gesetzesfolgenabschätzung sowie zum rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz bei der Gesetzgebung nachgegangen. (Aus dem Vorwort)

      Probleme der Rechtssetzung in Korea und Deutschland
    • Sicherheitsrecht des Bundes

      • 1689 Seiten
      • 60 Lesestunden

      Das Sicherheitsrecht des Bundes regelt den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Extremismus, die Bekämpfung internationalen Terrorismus sowie den Schutz des Luftverkehrs vor Entführungen und terroristischen Anschlägen. Zentrale Behörden sind die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst. Die Bundespolizei ist für Gefahrenabwehr, Verbrechensverhütung, Grenzschutz und Luftsicherheit zuständig. Das Bundeskriminalamt unterstützt die Landespolizeien bei der Verbrechensbekämpfung mit internationaler Relevanz und arbeitet gegen internationalen Terrorismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst analysieren relevante Informationen zur Sicherheit Deutschlands. Der Kommentar bietet eine umfassende Erläuterung zentraler Gesetze wie das Bundespolizeigesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das Anti-Terror-Datei-Gesetz und weitere sicherheitsrechtliche Regelungen. Es werden relevante Fragestellungen für Praktiker behandelt und die entscheidende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, wird umfassend ausgewertet. Verfasst von Experten aus Wissenschaft und Praxis, richtet sich das Werk an Juristen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes sowie an Richter und Rechtsanwälte.

      Sicherheitsrecht des Bundes
    • Im Anschluss an den von Wolf-Rüdiger Schenke 1996 in der JZ veröffentlichten Rechtsprechungsbericht zum Verwaltungsprozessrecht zeichnet das vorliegende Buch neuere Entwicklungen der Judikatur zum Verwaltungsprozessrecht nach und unterzieht diese einer näheren Analyse. Neuorientierungen sind hier u. a. durch verschiedene im Berichtszeitraum erfolgte Novellierungen der Verwaltungsgerichtsordnung, vor allem durch das 1996 erlassene 6. VwGO-ÄndG, und hiermit in Verbindung stehende Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt. Wichtige neue Weichenstellungen ergaben sich aber auch aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Autor geht vor allem auf die für die juristische Ausbildung besonders bedeutsamen Bereiche des Verwaltungsprozessrechts, wie Rechtswegfragen, Klagearten, Probleme der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle und des vorläufigen Rechtsschutzes, aber auch auf die Klagebefugnis ein.

      Neuere Rechtsprechung zum Verwaltungsprozessrecht (1996 - 2009)
    • Der Band gibt die Referate wieder, die anläßlich eines Deutsch-Koreanischen Symposiums zum Thema „Rechtsschutz gegen staatliche Hoheitsakte, insbesondere gegen Verwaltungshandlungen“ im Juli 2005 in Mannheim durch deutsche und koreanische Hochschullehrer gehalten wurden. Die Vortragsform wurde dabei jeweils beibehalten. Die Tagung, die von der Abteilung Rechtswissenschaft der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim sowie der Vereinigung der Koreanischen Verwaltungsrechtslehrer, der alle koreanischen Referenten angehören, veranstaltet wurde, diente einem für beide Seiten fruchtbaren Gedankenaustausch. Ihren Hintergrund bildete die in Korea anstehende Novellierung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes. Die Behandlung zentraler Themen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zeigte dabei, daß trotz mancher Unterschiede schon jetzt sehr viele Gemeinsamkeiten bei der Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in beiden Ländern festzustellen sind. Referiert wurde u. a. über Entwicklungstendenzen in der deutschen und koreanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie hiermit zusammenhängend über die sich in Deutschland und Korea stellenden Fragen der verfassungsrechtlichen Garantie des Rechtsschutzes, die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle), das Klagesystem sowie die Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von Hoheitsakten.

      Rechtsschutz gegen staatliche Hoheitsakte in Deutschland und Korea