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Bookbot

Peter Salje

    9. Februar 1948
    Umwelthaftung kommunaler Betriebe und Einrichtungen
    Festschrift für Helmut Pieper
    Stromeinspeisungsgesetz
    Rechtliche Fragen in der modernen Zulieferbeziehung
    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    Rechtliche Grundlagen und Reichweite der Bindung an die der Verbändevereinbarung II plus zugrunde liegenden Preisfindungsprinzipien
    • 2023

      EEG 2023 – Kommentar

      Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

      Im ständigen Reformprozess des Rechts der erneuerbaren Energien hat das Parlament ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das »Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor« hat das EEG zum 1.1.2023 novelliert und in EEG 2023 umbenannt. Laut Bundesregierung handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten, mit über 100 teils tiefgreifenden Änderungen. Ziel der Reform ist es, einen Boom bei Wind- und Solaranlagen auszulösen. Ein Paradigmenwechsel wird durch § 2 EEG 2023 vollzogen, der die Errichtung und den Betrieb von EEG-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse festlegt. Zu den wesentlichen Änderungen für Neuanlagen ab 2023 gehören der Wegfall der EEG-Umlage, ein marktgetriebener Ausbau der Erneuerbaren auf 80% des Bruttostromverbrauchs bis 2030, verbesserte Durchsetzung neuer Anlagen, eine erhebliche Erweiterung des Ausschreibungsvolumens sowie die Förderung von Anlagen, die Grünen Wasserstoff erzeugen. Zudem wird die Bürgerenergiegesellschaften von der Ausschreibungspflicht befreit, und es gibt hohe Förderungen für Wohngebäude-Solaranlagen. Auch der Naturschutz wird im Zusammenhang mit Freiflächen-Solaranlagen verbessert. Die Reform betrifft ausschließlich Neuanlagen; bestehende Anlagen aus 2021 und 2022 bleiben 20 Jahre lang dem bisherigen Förderrecht (EEG 2021) zugeordnet.

      EEG 2023 – Kommentar
    • 2012
    • 2006

      Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Beschleunigung der Gemeinsamen Binnenmärkte für Elektrizität und Erdgas abgeschlossen. Durch das neue Gesetz hat sich aber auch die Kernmaterie des Energiewirtschaftsrechts quantitativ fast verzehnfacht. Hier hilft das vorliegende Werk, den Überblick zu behalten: Ein ganz auf die Belange der Praxis ausgerichteter Kurzkommentar auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Werk erläutert Begrifflichkeiten, stellt Systemzusammenhänge dar und schafft Klarheit für rechtssicheres Handeln.

      Energiewirtschaftsgesetz