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Wilfried Ahrens

    Hilferufe von drüben
    Herrn Nannens Gewerbe
    Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
    Die Einstellung in der Hauptverhandlung
    Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
    Der Geschädigte liegt dem Vorgang bei
    • 2023

      "Hierauf verlor die Radfahrerin das Übergewicht und kam zu Fall." "Die Antragstellerin hatte mit Herrn Schmöller eine ausgesprochene Liebesbeziehung, bis es zur Heirat kam." "Ich habe noch viel an den Fiasko zu zahlen." Die juristische Sprache ist in ihrer ernsthaften Genauigkeit oft schon absurd genug. Wenn dann noch sprachliche Fehlleistungen dazukommen, sind juristische Schriftsätze, Polizeiberichte oder Eingaben von Bürgern eine unschätzbare Quelle kurioser Formulierungen. In seiner launig präsentierten dritten Sammlung stellt Wilfried Ahrens erneut die groteskesten und witzigsten juristischen Stilblüten vor:

      Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
    • 2019

      In dieser Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine Gelegenheitsbrusttätowierte, lernt so manchen Leidenden Oberstaatsanwalt kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr. Wenn sich der Schlaganwalt dann auch noch mit einem Serienbeinbrecher herumschlagen muss, der Anwalt von seinem Mandanten entbunden werden kann und Zeugen erklären, dass sie zu zeugen bereit sind, dann kann man mit Fug und Recht von Sternstunden sprachlicher Minderleistung sprechen.

      Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
    • 2010
    • 2008

      Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.

      Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung
    • 2007

      Der Unfallort hat sich bereits entfernt

      Neue juristische Stilblüten

      • 159 Seiten
      • 6 Lesestunden
      2,4(5)Abgeben

      „Straßenbahnen werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.“ Wem die rechtliche Bedeutung dieser Anordnung nicht sofort einleuchtet, der hat vielleicht um so mehr Spaß an Wilfried Ahrens’ zweitem Streifzug durch die Stolperer und Ausrutscher gerichtlichen Schriftverkehrs. Ganz gleich, ob die Bittstehler Betrug und Diebstahl verwechselt, zapsarap gemacht haben oder sich an den Zivivilsenat wenden - nicht Straftat, Strafe, Rechtslage stehen hier im Mittelpunkt, sondern die erstaunlichsten und erheiterndsten Fehlschlüsse aus den Federn von Polizei, Anwaltschaft, des Gerichts und des streitbaren Bürgers selbst.

      Der Unfallort hat sich bereits entfernt