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Franz Bauer

    27. März 1952
    Der Eppelein und sein Sohn
    Sagenhaftes Nürnberg
    Ursula, die Enkelin des Veit Stoß
    Auf unserm Hof - da stimmt was nicht!
    Das "lange" 19. Jahrhundert
    Dienstschluss
    • Dienstschluss

      Eine Beamtensatire in 99 Aktenkapiteln

      4,0(3)Abgeben

      Über den Dienstcomputer des anfänglich nichtsahnenden Wiener Statistikbeamten und Freizeitbergsteigers Alex Liszt wickelt eine bis in höchste Kreise reichende Verbrecherorganisation ihre üblen Machenschaften ab, die darin bestehen, alleinstehende pensionierte Beamte klammheimlich ins Jenseits zu befördern und deren Pensionsbezüge in die eigenen Taschen umzuleiten. Als er allmählich Lunte riecht, wird Alex Liszt zur Zielscheibe etlicher Mordanschläge, die er mit einigem Glück und dank seiner Umsicht überlebt. Es gelingt ihm zwar, den Fall in einem fulminanten Showdown aufzuklären und der Verbrecherorganisation das Handwerk zu legen, doch an vielen ureigenen österreichischen Missständen kann auch er nichts ändern … Am vorliegenden Roman fesselt nicht nur die spannende Handlung, sondern er besticht vor allem durch seine Komik und satirischen Exkurse in die alpenländische Realität. Ausgestattet mit viel Wiener Lokalkolorit und Insiderwissen über die Kuriositäten des nach-kakanischen Beamtentums ist es alles in allem ein sehr österreichischer Roman!

      Dienstschluss
    • Das "lange" 19. Jahrhundert

      • 101 Seiten
      • 4 Lesestunden
      3,7(12)Abgeben

      Das 'lange' Jahrhundert zwischen Französischer Revolution und Erstem Weltkrieg zeigt sich in besonderer Weise als Zeitalter der Bewegung und des Wandels, des krisenreichen Weges in die Moderne. Franz Bauer zeichnet das Profil der Epoche anhand der relevanten Themen (Säkularisierung, Industrialisierung, Nationenbildung,.) und ermöglicht dem Leser damit einen sachkundigen Einstieg.

      Das "lange" 19. Jahrhundert
    • Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.

      Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht