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Klaus Zapka

    Europäische Wirtschaftspolitik
    Europäische Sozialpolitik
    Binnenmarkt ohne Wohlfahrt?
    Der Europäische Gerichtshof
    Passivrauchen und Recht
    Soziale Marktwirtschaft in der Europäischen Union
    • Soziale Marktwirtschaft in der Europäischen Union

      Rückkehr zum Laissez-faire-Prinzip

      • 576 Seiten
      • 21 Lesestunden

      Kurz vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 wurde mit parteiübergreifendem Konsens zur Begrenzung des Laissez-faire-Prinzips die explizit neoliberale und inhaltlich unbestimmte Institution der „Sozialen Marktwirtschaft“ eingeführt. Ihr Konzept zielt auf die langfristige Lösung des systemischen Zielkonflikts zwischen „Demokratie und Markt“, um „den Kapitalismus“ und damit das marktwirtschaftliche System als wohlfahrtsstaatliches Modell und das politische System durch die Herstellung des „Sozialen Friedens“ zu stabilisieren. Als nationale Ordnungspolitik passte sich die „Soziale Marktwirtschaft“ im Laufe der Zeit an globale Marktbedingungen an, um unter aktivierbaren Instrumenten allein dem „Europäischen Binnenmarkt“ die politische Vorherrschaft zu gewähren. Nationale Sozialpolitik hat sich gegenüber dem europäischen Wirtschaftsregime zu legitimieren.

      Soziale Marktwirtschaft in der Europäischen Union
    • Gleichwohl ist der EuGH (judifizielle Governance) in einen unabdingbaren Kontext eingebunden und zu bewerten: Die EU ist unter der Zielsetzung einer Marktintegration konzipiert, wobei die Forcierung von Markt- und Konkurrenzmechanismen ein wesentliches Systemelement dieses Prozesses reprasentiert.

      Der Europäische Gerichtshof
    • Binnenmarkt ohne Wohlfahrt?

      Zu den institutionellen Perspektiven eines europäischen Gemeinwohls

      • 400 Seiten
      • 14 Lesestunden

      Die Europäische Union legitimiert sich für alle Akteure über einen wohlfahrtspolitischen Nutzen. Vor allem die ökonomischen Grundfreiheiten sowie teils die Europäische Währungsunion gelten nach dem Willen aller Mitgliedstaaten als zentrale Instrumente, um mittels eines liberalen Binnenmarktes dieses hohe Ziel zu erreichen. Neben diesen marktbasierten Grundsätzen verfügt die EU darüber hinaus über eine beachtliche Anzahl sozialer Politiken, die das rechtlich verfasste Ziel des Europäischen Gemeinwohls fördern soll. Nationale Sozialpolitiken fungieren meist als Verteilungspolitiken, um nach den jeweiligen Präferenzen des Nationalstaates soziale Gerechtigkeit herzustellen. Europäische Sozialpolitiken dagegen werden mit deutlich marktorientiertem Charakter organisiert. Diese sozialpolitischen Institutionen werden auf ihre gemeinwohlpolitischen Effekte untersucht. In dieser Studie erfährt der Europäische Gerichtshof eine besondere Berücksichtigung, da er sowohl als wichtiges Organ zur Durchsetzung des Binnenmarktes als auch zur endgültigen Gestaltung der Europäischen Sozialpolitik gilt. Soziale Gerechtigkeit nimmt in der volkswirtschaftlich heterogenen EU-27 primär einen ökonomischen Charakter an. Es treibt die nicht einfache Frage nach dem Bestehen von (Grenz-)Nutzen für die einzelnen Nationalstaaten in die Diskussion.

      Binnenmarkt ohne Wohlfahrt?
    • In dieser Arbeit wird die gesellschaftliche Entwicklung, Durchsetzung (ab 1848) und staatliche Sanktionierung (1918) des Tarifvertrags- prinzips als der zentralen rechtlichen Form zur Regelung industrieller Arbeitskonflikte dargestellt. Transparent wird die Frage, warum sich der Tarifvertrag stark zeitverschoben durchsetzte. Es wird die Stellung der gewerkschaftlichen und unternehmerischen Spitzenverbände zum Tarifprinzip erörtert. Schliesslich wird die Frage behandelt, ob der Staat zwangsläufig der Fixpunkt ist, an dem sich die Regelung der kollektiven Arbeitsbeziehungen kristallisiert. Anhand der Kontinuität und des Wandels der sozialpolitischen Entwicklung legt die Arbeit die langen historischen Wurzeln eines heute selbstverständlich erscheinenden Prinzips frei.

      Politisch-ökonomische Entwicklungs- und Durchsetzungsbedingungen des Tarifvertragssystems