Soziale Marktwirtschaft in der Europäischen Union
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Kurz vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 wurde mit parteiübergreifendem Konsens zur Begrenzung des Laissez-faire-Prinzips die explizit neoliberale und inhaltlich unbestimmte Institution der „Sozialen Marktwirtschaft“ eingeführt. Ihr Konzept zielt auf die langfristige Lösung des systemischen Zielkonflikts zwischen „Demokratie und Markt“, um „den Kapitalismus“ und damit das marktwirtschaftliche System als wohlfahrtsstaatliches Modell und das politische System durch die Herstellung des „Sozialen Friedens“ zu stabilisieren. Als nationale Ordnungspolitik passte sich die „Soziale Marktwirtschaft“ im Laufe der Zeit an globale Marktbedingungen an, um unter aktivierbaren Instrumenten allein dem „Europäischen Binnenmarkt“ die politische Vorherrschaft zu gewähren. Nationale Sozialpolitik hat sich gegenüber dem europäischen Wirtschaftsregime zu legitimieren.