Kommentar zur Zivilprozessordnung
Band 7: §§ 704-802






Band 7: §§ 704-802
Restrukturierung nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
Das Werk stellt die vorinsolvenzliche Sanierung nach dem StaRUG umfassend und in allen Aspekten dar. Es gibt Insolvenzpraktikern, Beratern und Fachleuten aus anderen Rechtsgebieten einen fundierten systematischen Überblick über die Werkzeuge und Möglichkeiten einer Restrukturierung vor der Insolvenz. Die Darstellungen bleiben dabei nicht bei Restrukturierungsinhalten stehen, sondern beziehen betriebswirtschaftliche, arbeits- und steuerrechtliche Themen mit ein. Der Praxisbezug zeigt sich darüber hinaus in Checklisten, Musterformulierungen und praktischen Hinweisen. Das HRI I steht als eigenständiges Werk neben dem bisherigen „HRI“, jetzt „HRI II – Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz“ und konzentriert sich auf alle inhaltlichen und praktischen Sachverhalte vor der Insolvenz.
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Insolvenzverwalter werden von Insolvenzgerichten auf der Basis von § 56 InsO bestellt. Um auf Basis gesicherter Informationen schnell und zuverlässig eine Auswahlentscheidung zu treffen, führen Insolvenzgerichte sog. Vorauswahllisten, auf denen geeignete und zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereite Personen gelistet werden. Zur Erlangung dieser Informationen haben viele Insolvenzgerichte Fragenkataloge entwickelt, mit denen von Personen, die auf die Vorauswahlliste aufgenommen werden möchten, Informationen und Nachweise gefordert werden. Das vorliegende Werk beschäftigt sich detailliert mit der Frage, welche Kriterien ein Insolvenzgericht abfragen und berücksichtigen muss bzw. darf, wenn es über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern auf die Vorauswahlliste und die spätere Bestellung von Insolvenzverwaltern entscheidet. Es geht um das „Feintuning“ bei Informationsgewinnung und Qualitätsevaluierung, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf der Bedeutung von Zertifizierungen liegt.
Fortführung des Loseblattwerks Bork/Koschmieder, Fachanwaltshandbuch Insolvenzrecht. Die Herausgeber legen mit diesem Werk eine umfassende, praktische Darstellung des gesamten Insolvenzrechtes vor. In über 30 Kapiteln werden alle auch in der Fachanwaltsordnung vorgesehenen Themen des Insolvenzrechts behandelt. Das Buch ermöglicht einen schnellen Einstieg in die verschiedenen Themengebiete und unterstützt die Arbeit auch durch Übersichten, Muster und Checklisten.
Das Buch behandelt die Rechtsstellung des englischen Insolvency Practitioner, also des dortigen Insolvenzverwalters. Dargestellt werden die Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Beruf sowie die umfassende berufsrechtliche Regulierung und Überwachung. Des Weiteren erörtern die Autoren zahlreiche Einzelaspekte, u. a.: Auswahl, Bestellung und Auswechslung des konkreten Amtsträgers in den verschiedenen Verfahren; Einfluss und Kontrolle der Verfahrensbeteiligten; Haftung und Vergütung; Unterschiede zum deutschen Recht; Auswertung. Ein umfangreicher Anlagenteil rundet das Werk ab.
Eigenverwaltung und Insolvenzplan
Sowohl im deutschen als auch im englischen Recht ist die Sanierung als Verfahrensziel eines Insolvenzverfahrens anerkannt. In England gibt es dabei spezielle Sanierungsverfahren, die sich deutlich von der deutschen Insolvenzordnung unterscheiden. Das vorliegende Werk untersucht rechtsvergleichend Funktionsweise und Effizienz beider Regelungen und stellt dar, wo in beiden Rechtsordnungen sanierungsförderliche und sanierungsfeindliche Elemente zu finden sind. Der Autor analysiert zugleich, welchen Anforderungen ein für die Praxis taugliches Sanierungsrecht entsprechen muss. Vor dem Hintergrund sog. „Sanierungsmigrationen“ und der bevorstehenden - sanierungsorientierten - Veränderung des deutschen Insolvenzverfahrens durch das ESUG ist das Werk eine wertvolle Orientierungshilfe in einem immer enger vernetzen europäischen Wirtschaftsraum.
Das Besondere an diesem Kommentar ist die enge Verbindung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichem Fachwissen: Detailliert wird nicht nur das GmbH-Gesetz, sondern insbesondere die Thematik der GmbH in Krise und Insolvenz erläutert. So sind z. B. auch alle einschlägigen Paragraphen der InsO in der Kommentierung berücksichtigt. In dieser Kombination ist das Werk einzigartig.
Die Insolvenzanfechtung bietet - richtig angewandt - die Möglichkeit, benachteiligende Verfügungen über das Schuldnervermögen rückgängig zu machen. Entsprechendes gilt für die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Das RWS-Skript behandelt die vielschichtigen Probleme des Anfechtungsrechts anhand von Fällen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung: * Sinn und Zweck des Anfechtungsrecht * Grundnorm des § 129 InsO o Rechtshandlung o Handelnde o Gläubigerbenachteiligung * Anfechtungsanspruch o Anfechtungsberechtigte o Anfechtungsgegner o Entstehung o Abtretbarkeit und Erlöschen des Anfechtungsrechts o Verjährung und Durchsetzung * Einzelne Anfechtungstatbestände o Kongruente und inkongruente Deckung o Bargeschäft o Vorsatzanfechtung o Schenkungsanfechtung * Rückgewährungsanspruch * Anfechtung gegen Rechtsnachfolger * Internationales Insolvenzanfechtungsrecht
Das FamFG reformiert das Verfahrensrecht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere in Familiensachen grundlegend. Am 1. September 2009 begann, über 100 Jahre nach dem FGG, eine neue Ära im Verfahrensrecht. Das Gesetz trat jedoch nicht in der ursprünglich verkündeten Fassung in Kraft, sondern mit bedeutenden Änderungen. Daher ist eine zuverlässige, fundierte Kommentierung für alle, die das neue Gesetz mit seinen knapp 500 Paragrafen anwenden müssen, unerlässlich. Der Kommentar bietet eine aktuelle, präzise, kompakte und übersichtliche Darstellung, die verständlich formuliert ist, aber auch kritisch und meinungsbildend. Die Herausgeber und Autoren sind Wissenschaftler und Praktiker mit umfassendem Wissen im Zivilverfahrensrecht und Familienrecht. Das Werk wird für Richter, Rechtspfleger, (Fach-)Anwälte und Notare sowie für das Studium an Universitäten und Fachhochschulen von großer Bedeutung sein. Die bearbeitenden Experten sind renommierte Fachleute, darunter Privatdozenten, Richter und Professoren, die sich intensiv mit den Themen des neuen Gesetzes auseinandergesetzt haben.