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Ursula Machoczek

    Deutsche Reichstagsakten
    Die Akten des kaiserlichen Reichshofrats
    Die regierende Königin - Elisabeth I. von England
    • Das 16. Jahrhundert weist eine große Zahl von Frauen auf, die aus eigenem Recht regierten, eine Tatsache, die um so erstaunlicher ist, zieht man die Renaissancevorstellungen von Natur und Rollenverhalten der Frau in Betracht und vergleicht sie mit dem zeitgenossischen, mannlich definierten Herrscherideal. Am Beispiel Elizabeths I. von England, der wohl bekanntesten regierenden Konigin des Jahrhunderts, werden zunächst die besonderen Bedingungen analysiert, unter denen eine Frau Herrschaft ausübte. Aus geschlechtsspezifischen Grunden unterschied sich nicht nur ihre Erziehung von derjenigen eines Prinzen Auch die Möglichkeiten des Auftretens in der politischen Öffentlichkeit und die Konsequenzen einer Eheschließung waren fur die regierende Frau andere als fur einen männlichen Souverän. Sollten sich geschlechtsspezifische Unterschiede nicht autoritatsmindernd auswirken, mußte sie ihnen in ihrem Verhalten und ihren Äußerungen Rechnung tragen.Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht dabei die Selbstinszenierung der Königin in den von ihr verfaßten Reden und Gebeten, mit der sie auf die besonderen Bedingungen weiblicher Herrschaft reagierte.

      Die regierende Königin - Elisabeth I. von England
    • Der Reichstag zu Augsburg 1547/48 gehört neben den Versammlungen von 1521, 1530 und 1555 zu den großen Reichstagen des 16. Jahrhunderts. Nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund befand sich Karl V. auf dem Höhepunkt seiner Macht und versuchte, auf dem Reichstag seine religions- und verfassungspolitischen Ziele durchzusetzen: Mit der Neuordnung von Landfrieden, Reichskammergerichts- und Reichspolizeiordnung reformierten die Reichsstände zentrale Gesetzeswerke. Im Burgundischen Vertrag wurden die Beziehungen zwischen dem Reich und den burgundischen Erblanden Karls V. neu geregelt und finanzielle Mittel für Defensivmaßnahmen Karls V. und König Ferdinands I. bewilligt. Neufassungen der Reichsmatrikel und der Münzordnung verschob man dagegen auf einen späteren Zeitpunkt; eine gemeinsame Religionsregelung für Katholiken und Protestanten misslang.

      Deutsche Reichstagsakten