Savigny hat dem Recht ein «selbständiges Daseyn» attestiert – und damit einen Autonomisierungsprozess eingeleitet, der bis heute andauert. Hierin liegt das eigentlich «Moderne» der von ihm begründeten Wissenschaft. Savignys Gegenspieler ist kein Geringerer als der wohl wichtigste Vertreter des deutschen Idealismus, G. W. F. Hegel, der die «Autonomie» sowohl des Rechts als auch der Kunst bestreitet. Der Autor dieses Bandes untersucht den bis heute schwelenden Streit. Er stößt immer wieder auf das Problem der Epochenbildung und wirft neues Licht auf Savignys Beziehungen zur Frühromantik – dem «nach der Aufklärung zweiten Impuls der europäischen Moderne».
Von Subsumtionsautomaten, Künstlicher Intelligenz und der Suche nach dem "richtigen" Urteil
152 Seiten
6 Lesestunden
Das "Recht ex machina" ist ein Traum, den die Menschheit seit langem träumt. Derartige Apparate sind bislang freilich Utopie geblieben. Inzwischen sind aber lernfähige Algorithmen imstande, logische Schlüsse zu ziehen und Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Hat die Digitalisierung unsere Vorstellungen über die Rechtsanwendung schon verändert, ohne dass wir es bemerkt haben? "Digitalisierung" lautet die Devise, und zwar nicht nur in Politik, Wirtschaft oder Bildung, sondern auch in der Jurisprudenz. Lernfähige Algorithmen und autonome Systeme beginnen heute Funktionen zu übernehmen, die traditionell dem Menschen vorbehalten waren. Wir pflegen von "künstlicher Intelligenz" zu sprechen, wenn bestimmte Tätigkeiten, die Nachdenken oder Entscheiden verlangen, nun Maschinen überlassen bleiben. Welche Rolle spielen die neuen Technologien in den Staatsanwaltschaften und in den Gerichten? Können Legal Robots bald Vorschläge für Urteile unterbreiten? Und wann sind sie in der Lage, eigenständige Entscheidungen zu treffen? Oder dürfen sie nur zur Überprüfung von Standardfällen, zur Bearbeitung wiederkehrender Rechtsfragen eingesetzt werden, die einen gesteigerten Rechenaufwand erfordern? Und gibt es überhaupt Standardfälle? Liegt nicht jeder Fall anders? Müssen die Grenzen zwischen Rechnen, Denken und Entscheiden neu gezogen werden? Und was geschieht, wenn die Maschine einen Fehler macht? Ist der Roboter für Schäden haftbar? Kann er Bewusstsein erlangen und sollte ihm nicht eigentlich Rechtsfähigkeit zuerkannt werden? Muss nicht die gesamte Rechtsordnung neu überdacht werden?
„Grundwissen Sachenrecht“ hat sich als gut verständliches Lehrbuch für die Anfangssemester bewährt. Stephan Meder und Andrea Czelk erläutern die Prinzipien des Sachenrechts und die wichtigsten Anspruchsgrundlagen mit vielen Beispielsfällen. Für die 3. Auflage wurden umfangreiche Ergänzungen vorgenommen, Problemstellungen vertieft und sämtliche Literaturhinweise aktualisiert.
Die Entdeckung von Recht und Politik durch Philosophie
Leibniz' Ruf als kosmopolitisches Universalgenie ist unbestritten. Mit seinen Arbeiten in den Gebieten von Mathematik, Philosophie, Theologie und Geschichte gehört er zu den wichtigsten Persönlichkeiten des europäischen Geisteslebens. Aber gilt dies auch für seine Leistungen in der Jurisprudenz. Leibniz' rechtsphilosophische und politische Schriften werden oft lediglich als Ergänzung seiner Beiträge zur Mathematik, Logik oder Metaphysik wahrgenommen. Dieses Bild ist schief und bedarf der Korrektur. Als Vordenker des politischen Pluralismus hat Leibniz eine Methodologie des Rechts mit großer Wirkungsmacht entwickelt. Aus unserer heutigen 'postnationalen' Perspektive muss zudem interessieren, dass er in transnationalen Größenordnungen dachte und zu den ersten Theoretikern einer europäischen Föderation gehört.
Die Beiträge dieses Bandes behandeln das breite Spektrum historischer Problemstellungen und bis heute ungelöster Fragen eines interessengerechten Urheberrechts. Sie reichen von Leibniz’ Perspektive auf das Urheberrecht über rechtsvergleichende Aspekte bei der Kunstfälschung bis zur aktuellen Frage nach der Bedeutung eines ontologischen Werkbegriffs. Insgesamt wird deutlich, dass der zu allen Epochen und Zeiten bestehende Interessenkonflikt zwischen Autor, Verlag und Rezipienten mit vorgefertigten Schablonen nicht zu lösen ist. The contributions in this volume deal with a wide spectrum of historical issues and questions of a copyright in the interest of the parties which have not been resolved until today. They range from Leibniz’s perspective on copyright, to comparative law aspects concerning art forgery and recent debates concerning the meaning of an ontological work notion. The contributions show that the long-time existing conflict of interests between author, publishing house and recipients cannot be solved with preassembled patterns.
Eine Anthologie von Grundlagentexten der deutschen Rechtswissenschaft
Die Juristische Hermeneutik tritt mit dem 20. Jahrhundert in eine entscheidende Phase: Es handelt sich einerseits um den Abschluss einer langen Tradition der juristischen Interpretation, die den Akzent vornehmlich auf den schöpferischen Charakter der Rechtsanwendung gelegt hat. Andererseits ist das 20. Jahrhundert aber auch ein paradigmatischer Neuanfang. Denn gegen die in jener Zeit zunehmend an Einfluss gewinnende analytische Rechtstheorie formiert sich ein »hermeneutischer Widerstand« durch Gustav Radbruch, Arthur Kaufmann und Winfried Hassemer. Der vorliegende, in Italien bereits erschienene Quellenband versammelt hierzu die wichtigsten Texte mit kurzen Einführungen. The beginning of the 20th century marks a crucial point in legal hermeneutics: On the one hand, it concerns the ending of a long tradition of legal interpretation which had mainly focused on the creative character of legal application. On the other hand, the 20th century is a paradigmatic new beginning, since Gustav Radbruch, Arthur Kaufmann and Winfried Hassemer form a „hermeneutical opposition“ against the increasingly influential analytic theory of law. The present volume, previously published in Italy assembles the most important writings with short introductions.
The year 2014 marked the bicentenary of the publication of Friedrich Carl von Savigny’s “Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft”. Even in the mid-19th century, many legal scholars outside of Germany spoke of the “renowned Savigny” on account of this pamphlet. Much more importantly, Savigny opened up a fundamental debate that continues today over the definition and emergence of law and the role and self-perception of jurisprudence. The present anthology comprises legal historical contributions on the global reception of Savigny’s pamphlet and legal theoretical observations on the integrability of his thoughts on the pluralism of legal sources in the present age of state deregulation and the transnationalisation of law. This title is one of our open access titles.
Traditionen des Pluralismus zwischen staatlicher Einheit und transnationaler Vielheit
Die Idee des 'doppelten Körpers' ist den römischen Juristen bekannt und basiert auf der Annahme einer fundamentalen Differenz zwischen dem Ganzen und der Summe seiner Teile. Dies wirft Fragen zu den Beziehungen von Einheit und Vielheit auf, besonders seit Nationen einen Teil ihrer Souveränität an transnationale, supranationale und private Regelsysteme abgegeben haben. Eine Ansammlung von Individuen kann sich nur als Einheit begreifen, wenn Institutionen geschaffen werden, die die Vielheit der Teile mit einem Ganzen sinnvoll verbinden. Diese Metapher des politischen Körpers wird von Juristen verwendet, wenn sie Begriffe wie Korporation oder Verfassungsorgan nutzen. Im englischsprachigen Raum wird oft von einem 'new body of law' oder 'nonstate bodies' gesprochen, da mit der fortschreitenden Transnationalisierung neue Rechtsordnungen entstehen, die parallel existieren und interagieren oder kollidieren. Können solche Teilrechtsordnungen unter dem Aspekt der Einheit verstanden werden? Und kann die Lehre vom 'doppelten Körper' hier Antworten liefern? Die Historische Rechtsschule hat diese Lehre hinsichtlich der 'Strukturähnlichkeit' von privaten und öffentlichen Verbänden sowie von Korporationen und Staat weiterentwickelt. Ihre 'Politik' stellt ein wichtiges Glied in der Entwicklung von der römischen Jurisprudenz bis zu modernen Pluralismustheorien dar.
Das Standardwerk zur Einführung in die Rechtsgeschichte. Das aus der Lehrpraxis entstandene Buch behandelt die antiken römischen Grundlagen, Grundzüge des germanischen und des deutschen Rechts seit dem Mittelalter ebenso wie die Rezeption des römischen Rechts und den Humanismus bis hin zu den modernen Kodifikationen. Kapitel zur Globalisierung von Recht und Rechtswissenschaft, zum Nationalsozialismus und zu den Rechtsbildungen nach 1945 sowie zur Rechtsentwicklung in der DDR und der Bundesrepublik runden den Band ab. Das Standardwerk liegt jetzt in einer fünften durchgesehenen Auflage vor. Es eignet sich vorlesungsbegleitend für Studierende der Rechtswissenschaft und dürfte darüber hinaus für Historiker von großem Gewinn sein.