Gratisversand in ganz Deutschland!
Bookbot

Andreas Bergmann

    Happy Ruhestand - wer zuletzt lacht, lacht am besten! Satirische Ratschläge, Rentnerwitze und Cartoons als originelles Geschenk zum Renteneintritt
    Analyse einer Voice Over IP-Lösung und Entwurf von Testszenarien
    Endlich im Ruhestand - Und jetzt?
    Lebensgut 4
    Lebensgut 2
    Lebensgut 6
    • Inhaltsangabe:Einleitung: Voice over IP (VoIP) ermöglicht eine dem klassischen Telefonanruf vergleichbare Verbindung über eine paketorientierte Infrastruktur, über die Sprach- aber auch Multimediadaten in Echtzeit zwischen zwei oder mehr Computern bzw. Endpunkten im ISDN- oder klassischen Telefonnetz versandt werden. Ein Gateway für IP Telefonie stellt als Schnittstelle zwischen IP-Netz und Telefonnetz die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Netzen zur Verfügung, konvertiert also Signalisierungs- und Kontrollinformationen und schließlich die Datenströme selbst. Das Gateway besteht aus einer die Sprachübertragung unterstützenden ISDN-Karte und der Gatewaysoftware. Typische Anwendungen und Szenarien bauen derzeit auf verschiedenen Protokollfamilen auf. Die zwei hauptsächlichen Ansätze sind das ältere, verbreitetere H.323-Protokoll der ITU-T und das Session Initiation Protocol (SIP). Die Problemstellung für Voice over IP umfasst damit Anwendungen, die sowohl Audio- und Videodatenströme als auch die Übertragung von Text oder Signalisierungs- und Kontrollinformationen beinhalten. Komplexe Protokolle, dynamisches Protokollverhalten, hohe Datenraten oder Beschränkungen hinsichtlich der Dienstgüte (Quality of Service) und die Verbindung verschiedenartiger Netztypen gehören zum Aufgabenfeld des Gateways und beinhalten damit auch viele Fehlerquellen. Diese Arbeit beschreibt als Schwerpunkt die Entwicklung und Anwendung von Testszenarien für ein solches Gateway der Firma Eicon Networks, ist aber nicht produktspezifisch. Ausführlich vorangestellt werden Grundlagen und Probleme der Technik von Voice over IP basierend auf dem Standard H.323 der ITU-T. Grundlegende Funktionstests und eigene Testfälle werden vorgestellt, aus den gewonnenen Erfahrungen heraus wird letztlich eine Ergänzung für bereits bei Eicon Networks bestehende VoIP-Testtools entworfen und implementiert. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Voice over IP mit dem Standard H.3232 2.1Einführung zu Voice over IP2 2.2Der Aufbau des Standards H.3233 2.2.1Terminal5 2.2.2Gateway5 2.2.3Gatekeeper6 2.2.4Multipoint Control Unit6 2.3Rufaufbau und Routing7 2.3.1Signalisierung: H.225.0 und RAS7 2.3.2Steuerung8 2.3.3Fast Connect9 2.3.4Zusätzliche Dienste9 2.4Transportprotokolle und Dienstgütemerkmale9 2.4.1Das Real-Time Transport Protocol10 2.4.2Das Real-Time Transfer Control Protocol13 3.Sprachqualität14 3.1Abbildung des analogen Signals14 3.2Auswahl eines [ ]

      Analyse einer Voice Over IP-Lösung und Entwurf von Testszenarien
    • Wie viel Psychologie braucht die Geistliche Begleitung?

      Der Versuch einer Verhältnisbestimmung von Geistlicher Begleitung und Psychotherapie

      Die Geistliche Begleitung gewinnt in der Kirche an Bedeutung und wird im Vergleich zur Psychotherapie untersucht. Die Arbeit entwickelt Kriterien basierend auf Ignatius von Loyola und analysiert die Ansichten von Bill Barry und Gerald May. Schließlich wird das komplementäre Verhältnis zwischen Geistlicher Begleitung und Psychotherapie betrachtet.

      Wie viel Psychologie braucht die Geistliche Begleitung?
    • Das BGB anerkennt in weitem Umfang den gutglaubigen Pfandrechtserwerb. Gegenuber dem (gutglaubigen) Pfandglaubiger sind dem betroffenen Eigentumer die Hande gebunden. Umso dringender werden fur ihn Anspruche gegenuber dem nichtberechtigten Verpfander. In 816 Abs. 1 BGB perpetuiert das Gesetz sogar einen unmittelbar einschlagigen Ausgleichsanspruch. Auch Anspruche aus dem Eigentum ( 989, 990, 987 BGB) und Geschaftsanmassung ( 687 II BGB) kommen in Betracht. Doch der genaue Anspruchsinhalt lasst sich wahrend der Latenzphase, in der eine kunftige Verwertung des Pfandrechts noch ungewiss ist, kaum bestimmen. Ruckblickend ging der Gesetzgeber uberraschend unreflektiert vor. Uberhaupt sind die Folgen der Verpfandung einer fremden Sache erstaunlich unerforscht. Einschlagige Rechtsprechung findet sich kaum. Die Wissenschaft hat sich bisher nur selten mit der Problematik befasst.

      Die nichtberechtigte fiduziarische Belastung fremder Sachen