Der Aufwendungsbegriff in §33 Einkommensteuergesetz
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Macht ein Steuerpflichtiger private Ausgaben nach 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend, scheitert der Abzug häufig wegen Anforderungen an das Vorliegen von «Aufwendungen», die nur zu dieser Vorschrift entwickelt worden sind. Die Arbeit unterzieht insbesondere die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Aufwendungsbegriff in 33 EStG einer kritischen Bestandsaufnahme und schlägt Lösungen vor, die der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Berücksichtigung von Minderungen der subjektiven Leistungsfähigkeit im EStG sowie der rechtsmethodisch gebotenen einheitlichen Auslegung des Begriffes «Aufwendungen» bei Sonderausgaben ( 10 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen ( 33 EStG) Rechnung tragen.