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Grauzonen im Welthandel

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Seit den 70er Jahren entwickelte sich mit wachsender Intensität ein »neuer Protektionismus« an den unvollkommenen Regeln des GATT 1947 vorbei. Selbstbeschränkungsabkommen (Orderly marketing) waren dabei ein besonders beliebtes und juristisch schwer greifbares Instrument. Im Rahmen der GATT-Uruguay-Runde 1986-1993 gehörte die Eindämmung der »Grauzonen« zu den wichtigsten Aufgaben der neugeschaffenen Welthandelsorganisation WTO. Bestandteil der Schlußakte von Marrakesch 1994 ist daher eine neue WTO-Schutzklauselordnung, die ein ausdrückliches Verbot sämtlicher Grauzonenmaßnahmen enthält. Die an der Tübinger Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht entstandene Studie zeigt die negativen Auswirkungen von Protektionismus auf und geht der Frage der Vereinbarkeit von Selbstbeschränkungsabkommen mit den GATT-Vorschriften nach. Abschließend werden die neuen Regelungen des WTO-Schutzklauselabkommens auf ihre Tragfähigkeit geprüft und mögliche Folgen analysiert. Insgesamt zeigt sich, daß mit der Präzisierung des Art. XIX GATT 1994 durch das WTO-Schutzklauselabkommen ein Stück Rechtssicherheit gewonnen wurde und daher eine wesentliche Schrumpfung der »Grauzone« erwartet werden darf.

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1998

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