Das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland und Europa - ein alter neuer Konflikt
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Nicht erst seit der Diskussion um die neue Europäische Verfassung sind verfassungsrechtliche Fragen in besonderer Weise auch Gegenstand freigeistigen und humanistischen Engagements geworden. Heute stehen wir vor der historischen Situation, erstmals eine rechtsverbindliche und wohl auch justiziable Verfassung für die Europäische Union zu erhalten und dabei die Schwierigkeiten und Defizite aus vergangenen Verfassungsdiskussionen in den verschiedenen Nationalstaaten möglichst zu vermeiden. Es werden also Weichen für die nächsten Jahrzehnte der Entwicklung von Europa bzw. von Vereinigten Staaten Europas gestellt, eines Völkerbundes auf gleicher Basis von Menschen- und Bürgerrechten und einer sich entwickelnden Wertegemeinschaft. Wesentliche Schwerpunkte der Verfassungsdiskussionen sind das Verhältnis von Staat und Kirche bzw. Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Sicherung der Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot (auch in religiös-weltanschaulichen Lebensfragen). Im Vordergrund steht dabei das laizistische Bemühen um einen weltanschaulich neutralen Staat, die Entkonfessionalisierung des gesamten öffentlichen Lebens auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen, solange sie auf dem Boden der Menschenrechte stehen. In diesem Heft legen wir drei Beiträge zur weiteren freigeistigen Diskussion vor. Sehr verdienstvoll sind die Analyse und der Kommentar von Johannes Neumann über die staatskirchenrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen EU-Staaten, durch die wiederum die Schwierigkeiten einer mehr laizistischen, gemeinsamen EU-Verfassung aufgedeckt werden. Volker Mueller stellt mit seinem Beitrag die Verfassungsdiskussionen im Rahmen der staatlichen Einheit Deutschlands zum Verhältnis von Staat und Kirche in den Jahren 1989 bis 1994 zur Verfügung, die nicht verschüttet werden sollten. Sie weisen im wesentlichen auf moderne zivilgesellschaftliche Verfassungsbestimmungen zu Staat-Kirche hin, die bedauerlicherweise nicht ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden. Der Beitrag von Christel Hasselmann setzt sich mit der unzureichend realisierten Verantwortung der Religionen für Frieden und weltanschauliche Toleranz auseinander. Die Selbstbefragung der Religionen könnte zu einer Selbstbescheidenheit und Nichtdiskriminierung anderer Weltanschauungen führen, die bekanntlich real nicht eingetreten ist. Diese Schrift ist eine Aufforderung, sich an der weiteren Diskussion um Europa und ihre Verfassung zu beteiligen.