Handelspräferenzen der Europäischen Gemeinschaft für Entwicklungsländer
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Einseitige Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer sind derzeit noch ein bedeutendes Mittel der EG-Entwicklungshilfepolitik. Diese einseitigen Handelspräferenzen nur für Entwicklungsländer stehen in einem zunehmenden Spannungsverhältnis zu einer immer weitergehenden Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der WTO. In dieser Arbeit werden die entwicklungspolitisch motivierten Handelspräferenzen der EG dargestellt, ihre Wirkungen untersucht sowie ihre Vereinbarkeit mit dem GATT und sonstigem WTO-Recht geprüft. Die Europäische Gemeinschaft macht die Gewährung der Handelspräferenzen mittlerweile in beachtlichem Umfang von der Einhaltung grundlegender sozialer und ökologischer Standards abhängig. Auch diese Konditionierungen werden dargestellt und auf ihre WTO-Konformität untersucht.