Die Berechnung des Volljährigenunterhalts
Autoren
Parameter
Kategorien
Mehr zum Buch
Nicht nur anlässig der Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2002 durch die Euro-Umstellung ist eine Neuauflage dieses Buches notwendig geworden. Insbesondere hat der Autor in dieser 2. Auflage die durch die Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB entfachte Diskussion über den Mindestunterhalt, die Anwendung dieser Vorschrift und den Volljährigenunterhalt sowie die Kindergeldanrechnung bei Leistungsunfähigkeit eines Elternteils dargestellt. Problematisch ist ferner der Vorwegabzug von Unterhaltsleistungen gegenüber anderen Beteiligten bei der Berechnung der Haftungsanteile. Um eine prägnante Problemlösung zu vermitteln, greift der Verfasser bewusst auf eine Vielzahl von Berechnungsbeispielen zurück, aus denen sich wichtige Erkenntnisse für die Unterhaltsberechnung ergeben.
Publikation
Buchkauf
Die Berechnung des Volljährigenunterhalts, Jürgen Soyka
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
Lieferung
Zahlungsmethoden
Deine Änderungsvorschläge
- Titel
- Die Berechnung des Volljährigenunterhalts
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Jürgen Soyka
- Verlag
- Erich Schmidt
- Erscheinungsdatum
- 2002
- ISBN10
- 3503066462
- ISBN13
- 9783503066469
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Nicht nur anlässig der Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2002 durch die Euro-Umstellung ist eine Neuauflage dieses Buches notwendig geworden. Insbesondere hat der Autor in dieser 2. Auflage die durch die Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB entfachte Diskussion über den Mindestunterhalt, die Anwendung dieser Vorschrift und den Volljährigenunterhalt sowie die Kindergeldanrechnung bei Leistungsunfähigkeit eines Elternteils dargestellt. Problematisch ist ferner der Vorwegabzug von Unterhaltsleistungen gegenüber anderen Beteiligten bei der Berechnung der Haftungsanteile. Um eine prägnante Problemlösung zu vermitteln, greift der Verfasser bewusst auf eine Vielzahl von Berechnungsbeispielen zurück, aus denen sich wichtige Erkenntnisse für die Unterhaltsberechnung ergeben.