Weg mit den Benesch-Dekreten!
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Mehr als 50 Jahre nach der Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertelang besiedelten Heimat, wobei rund 250000 Menschen den Tod fanden, ist dieses Menschheitsverbrechen noch nicht gesühnt. Die tschechische Regierung weigert sich sogar immer noch, die berüchtigten Benesch-Dekrete aufzuheben, die 1945 bis 1948 die jedem Rechtesempfinden hohnsprechende amtlich Grundlage für die Vertreibung und Enteignung der Deutschen sowie für die Straffreiheit der Täter darstellten und die bis heute gelten. Die Tschechische Republik ist nun mit diesen dem europäischen Recht in ihrer Menschenverachtung grundsätzlich widersprechenden Dekreten in die Europäische Union (EU) aufgenommen worden: eine untragbare Zumutung für jeden rechtlich denkenden Menschen. Der Verfasser beurteilt in diesem Buch jene Benesch-Dekrete, deren voller Wortlaut angegeben ist. Er beschreibt ihre Entstehung und die grausame Anwendung. Er setzt sich mit den unzutreffenden, aber dennoch oft vorgebrachten Argumenten auseinander, diese Dekrete aus der ersten Nachkriegszeit seien inzwischen ›obsolet‹ geworden und hätten nur noch historische Bedeutung. Ausführlich geht er auf die jüngsten Verlautbarungen führender tschechischer Politiker wie auf die gegenwärtige tschechische Rechtssprechung dazu ein. In diesem Zusammenhang betrachtet er auch die verschiedenen deutsch-tschechischen Vereinbarungen und Erklärungen der letzten Jahrzehnte, die durch ihre Verzichtsäußerungen seitens der Deutschen Prag jeweils ermunterten, jede Reue- und Sühnehaltung für die unmenschliche Behandlung der Sudetendeutschen zu verweigern und selbst das 'Straffreiheitsgesetz' für Massenmörder aufrechtzuerhalten und zu verteidigen. Ebenso geht der Verfasser auf die verschiedenen im Herbst 2002 vorgelegten völkerrechtlichen Gutachten zu der Frage, ob die Benesch-Dekrete nicht der Aufnahme Tschechiens in die EU im Weg standen, ein und sieht dadurch seine Auffassung bestätigt, daß diese Dekrete nicht mit der europäischen Rechtsordnung vereinbar sind und deswegen vor einem Beitritt Prags zur EU hätten aufgehoben werden müssen. Nun werden sie eine gefährliche juristische Hypothek für das sich einigende Europa bedeuten. Das ausdrückliche Lob, das der Prager Nationalrat am 24. Februar 2004 dem für die verbrecherischen Vertreibungsdekrete verantwortliche Benesch spendete, belastet bei der erfolgten Aufnahme der Tschechei auch die EU und deren Rechtsverständnis: Wenn die Europäer eine solche nur als eine weitere Provokation zu verstehende Mißachtung der von ihnen oft beschworenen Menschenrechte hinnehmen und auch weiterhin die juristische Geltung solch menschenrechtswidriger Gesetze wie der Benesch-Dekrete und deren Raubsicherungspolitik dulden, geht das an die Grundlagen der europäischen Rechtsordnung und bedeutet in der Zukunft eine überaus schwere Hypothek für die ›westliche Wertegemeinschaft‹ sowie einen unverantwortlichen Rückschritt in deren Rechtsempfinden. Die umfangreiche Arbeit umfaßt neben allen Benesch-Dekreten viele andere Dokumente im vollen Wortlaut. Insbesondere werden die deutsch-tschechischen Vereinbarungen und die völkerrechtlichen Gutachten (Frowein, Blumenwitz, Ermacora) aufgeführt sowie eine Reihe von Stimmen aus aller Welt. Die EU-Reife der Tschechischen Republik steht auf dem Prüfstand!