Urlaubsrecht
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Nach einer langen Phase der Stabilität kam in den 90er Jahren Bewegung in das Urlaubsrecht. 1992 wurde das Urlaubsrecht durch zwei Maßnahmenpakete geändert (Verbesserungen für Arbeitnehmer, die Nachtschwerarbeit leisten, Regelungen der Pflegefreistellung im Rahmen des Urlaubsrechts). Mit der Beschäftigungssicherungsnovelle 1993 fand das Aliquotierungsprinzip erstmals - die ersten sechs Monate des Arbeits-(Urlaubs)Jahres betreffend - Eingang in das Urlaubsrecht. Umstrittene OGH-Entscheidungen aus dem Jahre 1994 und das „Sozialrechts-Änderungsgesetz“ aus dem Jahre 1995 (Entscheid des Gesetzgebers gegen die Verkürzungsjudikatur des OGH). Die achte, neu bearbeitete Auflage wurde auf Grund der geänderten politischen Rahmenbedingungen und ihrer Auswirkungen auf den Arbeitnehmer notwendig. Die neue Koalition hat relativ rasch in das Urlaubsrecht eingegriffen und dem Gedanken der Aliquotierung Rechnung getragen. Der Kommentar gibt den neuen Rechtsstand wieder. Die Zusammenstellung der Urlaubsvorschriften in anderen Gesetzen und ein weiterführendes Literatur- und Stichwortverzeichnis dienen der Gesamtübersicht