Religionsbegriff und Gottesglaube
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Der Begriff der Religion muß als Herausforderung des europäischen Christentums verstanden werden, die Gestalt und die Folgen des Gottesglaubens ins Verhältnis zur gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu setzen. Der Religionsbegriff dient dabei zunächst dazu, den Allgemeinheitsanspruch des christlichen Glaubens deutlich zu machen. In dem Maße, wie sich die Allgemeinheit der Vernunft jedoch in der bürgerlichen Gesellschaft nicht realisiert, wird auch der Glaube partikular. Dietrich Korsch zeichnet diese historische Bewegung an der Geschichte des Religionsbegriffs nach. Diese Entwicklung legt es nahe, die öffentliche Verantwortung des Glaubens an Gott als eine Hermeneutik von Kultur und Religion wahrzunehmen. An die Stelle theologischer Entwürfe, die unmittelbar religiös zu gelten beanspruchen, tritt eine dialektisch-theologisch belehrte Auslegung der Gegenwart. Das ist der Weg, den Allgemeinheitsanspruch des christlichen Glaubens heute zur Geltung zu bringen. Damit wird ein verändertes Selbstverständnis der Theologie vorgeschlagen, in dem der Begriff der Deutung eine Schlüsselfunktion einnimmt.