Internationales Scheidungsrecht
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Das Internationale Scheidungsrecht gewinnt immer weiter an praktischer Bedeutung: Mittlerweile werden in Deutschland jährlich mehr als 30.000 Ehen mit wenigstenseinem ausländischen Ehepartner geschieden! Auch die Europäisierung des Internationalen Verfahrensrechts entwickelt sich rasant: Zunächst mit der sog. Brüssel II-VO, die seit dem 1.3.2005 durch die sog. Brüssel Iia-VO wieder abgelöst worden ist. Beide betreffen Ehescheidung, elterliche Sorge und Umgangsrecht, weiter geht es um die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Im Unterhaltsrecht hat die sog. EuGVVO das EuGVÜ ersetzt. Neue Zustellungsvorschriften finden sich in der sog. EuZVO. Und auch im nationalen Recht gab es in den letzten Jahren so manche Änderung. Anlass genug, den bewährten (und vergriffenen) Leitfaden zu dieser immer komplizierter werdenden Materie zu überarbeiten und aktualisieren! Gewohnt prägnant und übersichtlich anhand zahlreicher Beispielsfälle geht es um die - Ehescheidung als auch um die Scheidungsfolgen, und zwar - Unterhalt - güterrechtliche Auseinandersetzung - Versorgungsausgleich - Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe jeweils im Zusammenhang mit der - internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte und des - anwendbaren Rechts. Außerdem werden u. a. einschlägige Fragen bezüglich - Zustellung - Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit und - Anerkennung, Vollstreckung und Abänderung ausländischer Entscheidungen umfassend beantwortet.