Arbeitsstättenverordnung
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Aktuelle Fragen und Probleme mit Arbeitsstättenbezug werden immer wieder zum „Zankapfel“ zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sowie zwischen den Tarifvertragsparteien. So beschäftigte sich (vornehmlich) die Arbeitsgerichtsbarkeit seit Ende der 70er Jahre immer wieder mit der Frage, ob Arbeitnehmer Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz haben oder nicht. Ebenso interessant, wenn auch weniger emotionsbehaftet, ist der „Dauerbrenner“ unter den technik-rechtlichen Fragen, die Debatte über die Wirkung der Regeln und des Standes der Technik und von (DIN/EN-)Normen bei der Einrichtung oder Nachrüstung eines Arbeitsplatzes durch den Betriebsinhaber. - Der Kommentar geht zurück auf eine ArbStättV-Kommentierung des Autors in der zweibändigen Komentarreihe „Landmann/Röhmer, Gewerbeordnung“. Gleichzeitig stellt das Werk eine Vertiefung der Grunderläuterung der ArbStättV im „Praxiskommentar Arbeitsschutzgesetz“ dar. - Die Grundkommentierung wird dabei erheblich erweitert, und zwar um eine prononciert rechtsprechungsbezogene Darstellung unter Auswertung der - soweit dies recherchiert werden konnte - gesamten bislang vorliegenden Judikatur zu den eizelnen Vorschriften der ArbStättV. Soweit machbar und darstellbar, wurden die Rechtsstreitigkeiten in eher erzählerischer Form wiedergegeben und bewertet. - Die offiziellen Auslegungshilfen zur ArbStättV, die sog. Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), wurden als „geborene“ und bestmögliche Erläuterungen der Verordnung direkt im Anschluß an die jeweilige Kommentierung des ArbStättV-Paragraphen plaziert. - Mehrere Schaubilder und Grafiken sowie Checklisten, Tabellen und Übersichten dienen neben dem Rechtsprechungsbezug der praktischen Anwendung der Verordnung. Für Sicherheitsfachkräfte, Betriebs-ärzte, Personalvertretungen, Arbeitsschutz- und Verwaltungsjuristen, Gewerbeaufsicht