Das neue Lebensmittelhygiene-Recht
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Das Lebensmittelhygiene-Recht hat einen entscheidenden Umbruch erlebt. Neu ist die Rechtsform der EU-Verordnung: Die neuen Vorschriften sind direkt in allen Mitgliedsstaaten gültig und bedürfen nicht mehr einer nationalen Umsetzung. Seit dem 1.1.2006 sind demnach alle Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen der neuen Verordnungen zu beachten. „Das neue Lebensmittelhygiene-Recht“ soll einen Beitrag zur Orientierung in der komplexen Rechtsmaterie bieten. Der ausführliche Kommentar ist von fachkompetenten Autoren aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMVEL) verfasst worden, die die Entwicklung der neuen Rechtsvorschriften von Anfang an mitgestaltet haben. Aus dem Inhalt von „Das neue Lebensmittelhygiene-Recht": * Rechtstext plus Kommentierung der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene* Rechtstext plus Kommentierung der VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft* Hinweise auf in Beratung befindliche europäische Durchführungsregelungen