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Die wirtschaftliche Integration in Europa schreitet voran, was für den Mittelstand die Notwendigkeit erhöht, langfristig ohne Barrieren im Binnenmarkt agieren zu können. Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EGV war für Kapitalgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit außerhalb ihrer Heimat bislang kaum praktikabel. Die englische „Limited“ bildet hier eine Ausnahme, da sie ihre Rechtspersönlichkeit nicht verliert, wenn sie ihren Sitz verlegt. Mit der Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde ein bedeutender Schritt unternommen, um diese Problematik zu beheben. Unternehmen können sich nun grenzüberschreitend als SE reorganisieren, ohne ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren. Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können fusionieren oder gemeinsame Tochtergesellschaften gründen. Die Autorin analysiert die SE und vergleicht sie mit nationalen Gesellschaftsformen, wobei sie insbesondere die Tauglichkeit der SE für den Mittelstand beleuchtet. Sie untersucht Aspekte wie Flexibilität, Rechtssicherheit, Steuer- und Arbeitsrecht sowie die Kosten und den Kapitalbedarf einer SE. In Zeiten, in denen die kapitallose „Limited“ Europa dominiert, sind diese Fragen besonders relevant. Die Autorin präsentiert verschiedene Fallkonstellationen, in denen die SE für den Mittelstand vorteilhaft sein kann, und weist gleichzeitig auf den bestehenden Reformbedarf im Bereich gemeinschaftsrechtlicher Gesellschaftsformen hin.
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Die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform für den Mittelstand, Carina Handlanger
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- Erscheinungsdatum
- 2006
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