Das fünfte Gebot
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Horst Helbig, fast dreißig Jahre als Staatsanwalt für die Bearbeitung von Verfahren wegen Mordes, Totschlag und anderer Kapitalverbrechen zuständig, steht im Mittelpunkt dieses Buches von Dorothea Kleine. Aus dem Vorwort von Wilfried Robineck, Leitender Oberstaatsanwalt: “… Alle von ihm bearbeiteten Fälle tragen seinen Stempel. Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Verfahren hätte einen völlig anderen – die Gerechtigkeit auf den Kopf stellenden – Verlauf genommen, wenn er nicht gewesen wäre. … Der Fall eines Mannes, der seine Familie in seinem PKW Trabant verbrannt hat, wäre als bedauerlicher Unfall zu den Akten genommen worden, hätte es Horst Helbig nicht gegeben. Auch ein anderer Täter, der zwei junge Mädchen auf bestialische Weise ermordet hat, wäre ohne das kriminalistische Gespür und die Zähigkeit und Beharrlichkeit von Staatsanwalt Helbig nie ermittelt worden. …”