Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Abwerbung von Versicherungsvertretern
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Das Thema der - unter Umständen nur versuchten - Abwerbung von Versicherungsvertretern bildet zugleich einen Ausschnitt aus dem vielfältige Sachverhaltsgestaltungen umfassenden Bereich der Abwerbung von Beschäftigten. Vor dem Hintergrund des grundlegenden BGH-Urteils vom 4. März 2004 zum Headhunting am Arbeitsplatz und des zum 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befassen sich die Autoren mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Abwerbung von Versicherungsvertretern - unter Einbeziehung der wettbewerbsrechtlichen Wertungen zur Abwerbung von Kunden sowie Mitarbeitern. Zunächst werden die Voraussetzungen der neuen Generalklausel des § 3 UWG und ihre Anwendbarkeit auf die Fälle der Abwerbung von Versicherungsvertretern sowie die möglichen Rechtsfolgen nach den §§ 8 bis 10 UWG untersucht. Anschließend wird der Einschlägigkeit der Neuregelung zum Verstoß gegen eine marktverhaltensregelnde Vorschrift nach § 4 Nr. 11 UWG („Rechtsbruch“) nachgegangen. Weiter wird das Thema des Vertragsbruchs sub specie des neuen Tatbestands der gezielten Mitbewerberbehinderung in § 4 Nr. 10 UWG erörtert. Schließlich werden die konkreten Rechtsfolgen einer unterstellt wettbewerbswidrigen Abwerbung von Versicherungsvertretern sowie etwaige Heilungsmöglichkeiten eines entsprechenden Wettbewerbsverstoßes aufgezeigt.