Arbeitgeberverbände in der Metall- und Elektroindustrie
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Im Zentrum stehen zwei Dimensionen des Wandels der Arbeitgeberverbände. Die erste ist die organisationspolitische Strategie der Gründung von Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung (OT-Verbände). Die zweite Dimension ist die tarifpolitische Strategie der Dezentralisierung der kollektivvertraglichen Regulierung der Arbeitsbedingungen und der Öffnung der Flächentarifverträge. Kennzeichen des deutschen Systems der industriellen Beziehungen ist die rechtlich abgesicherte Tarifautonomie, die den Tarifverträgen Vorrang gegenüber anderen Formen kollektivvertraglicher Regelungen einräumt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nehmen damit eine Schlüsselstellung bei der Regulierung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen – und darüber hinausgreifend der Sozialverfassung – ein. Die Funktionsfähigkeit dieses Systems wird seit geraumer Zeit in Frage gestellt. Insbesondere die Arbeitgeberverbände in der Metall- und Elektroindustrie nehmen nicht zuletzt aufgrund der oft praktizierten Tarifführerschaft dieser Branche eine exponierte Rolle ein. Einerseits wird eine weitreichende Öffnung der Flächentarifverträge zugunsten betrieblicher Regelungen als notwendiger „Reformschritt“ für „concession bargaining“ im globalen Wettbewerb gefordert. Andererseits kommen die Arbeitgeberverbände ihrer organisations- und ordnungspolitischen Funktion immer weniger nach. Deutlichster Ausdruck dafür ist der Rückgang der Flächentarifvertragsbindung der Unternehmen und die Gründung von OT-Verbänden („ohne Tarif“) in allen regionalen Gliederungen der Metallarbeitgeberverbände.