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Die Durchführung der Betriebsratswahl

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Bei der grundlegenden Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 entstanden 3 verschiedene Wahlverfahren: 1. Das normale Wahlverfahren für Betriebe mit in der Regel mindestens 51 Wahlberechtigten 2. a Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel maximal 50 Wahlberechtigten 2. b Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Mittelbetriebe mit mindestens 51 aber maximal 100 Wahlberechtigten 3. Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat bis maximal 50 Wahlberechtigten Das Buch ist in mehrere Abschnitte gegliedert: Allgemeiner Teil: Vorschriften, die für alle Wahlverfahren gelten. Normales Wahlverfahren: Zahlreiche Vorschriften und Verfahren gelten auch für die „vereinfachten“ Wahlverfahren. Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren: Zahlreiche Vorschriften und Verfahren gelten auch für das „zweistufige“ Wahlverfahren. Vereinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren: Anhang Weil der Text immer wieder Bezug nimmt auf das Betriebsverfas-sungsgesetz (BetrVG) und die Wahlordnung (WO) zur Durchführung der Betriebsratswahl sind im Anhang die für die Betriebsratswahl relevanten Teile des Gesetzes und die vollständige Wahlordnung abgedruckt.

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