Das mag in der Theorie richtig sein ...
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Dem weit verbreiteten antitheoretischen Affekt entgegentretend zeigt Matthias Jestaedt den Nutzen einer skeptisch-realistischen Rechtstheorie sowohl für die Rechtsdogmatik als auch für die Rechtspraxis auf und unterscheidet die Eigengesetzlichkeit des Rechts einerseits und der Rechtswissenschaft andererseits. Er demonstriert, dass die heute übliche Konfusion der Eigenrationalitäten von Recht und Rechtswissenschaft verantwortlich zeichnet für eine Jurisprudenz, die gegenüber Nachbarwissenschaften keine disziplinäre Identität wahrt und gegenüber der Rechts(erzeugungs)praxis sich nicht auf die Zuträgerrolle einer Wissenschaft beschränkt. Demgegenüber plädiert der Autor für eine Methodik und Dogmatik des Rechts, die die Kontextbindung und die Kontingenz, die Normativität und die Positivität des Rechts respektieren.