Vereinsrechtliche Haftungen im Spiegel des österreichischen Vereinswesens
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Mit dem Vereinsgesetz 2002 sind erstmals zivilrechtliche Gesetzesbestimmungen in das österreichische Vereinsrecht eingebracht worden - und zwar haftungsrechtliche Regeln für Organwalter und Rechnungsprüfer. Aus den Materialien kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber sich dabei an das Haftungsrecht der Kapitalgesellschaften angelehnt hat. Ein Streifzug durch die Vereinslandschaft vom großen ÖGB bis zu kleinen Amateursportvereinen, von ehrenamtlich geführten Sozial- und Kulturvereinen bis zu wirtschaftlich professionell organisierten Hochschulinstituten macht die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen unternehmerisch tätigen und anderen Vereinen und ebenso die Notwendigkeit einer Anwendbarmachung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre sichtbar.
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Vereinsrechtliche Haftungen im Spiegel des österreichischen Vereinswesens, Wolfgang Kossak
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2006
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- Titel
- Vereinsrechtliche Haftungen im Spiegel des österreichischen Vereinswesens
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Wolfgang Kossak
- Verlag
- LexisNexis ARD Orac
- Erscheinungsdatum
- 2006
- ISBN10
- 3700735286
- ISBN13
- 9783700735281
- Reihe
- Schriftenreihe / Niederösterreichische Juristische Gesellschaft
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Mit dem Vereinsgesetz 2002 sind erstmals zivilrechtliche Gesetzesbestimmungen in das österreichische Vereinsrecht eingebracht worden - und zwar haftungsrechtliche Regeln für Organwalter und Rechnungsprüfer. Aus den Materialien kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber sich dabei an das Haftungsrecht der Kapitalgesellschaften angelehnt hat. Ein Streifzug durch die Vereinslandschaft vom großen ÖGB bis zu kleinen Amateursportvereinen, von ehrenamtlich geführten Sozial- und Kulturvereinen bis zu wirtschaftlich professionell organisierten Hochschulinstituten macht die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen unternehmerisch tätigen und anderen Vereinen und ebenso die Notwendigkeit einer Anwendbarmachung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre sichtbar.