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Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien

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Am 1. April 2003 trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien neu regelt. Neben Fragen der Gesetzgebungskompetenz analysiert die Arbeit im Wesentlichen die neuen materiellrechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrages unter verfassungsrechtlichen Aspekten. Hierbei wird insbesondere die teils unterschiedliche Behandlung von Telemedienanbietern und Rundfunkveranstaltern im Hinblick auf den Gleichheitssatz beleuchtet sowie geprüft, ob sich das nunmehr bestehende absolute Ausstrahlungsverbot indizierter und einfach pornographischer Inhalte im Rundfunk mit der Rundfunk- und Informationsfreiheit und der Kunstfreiheitsgarantie vereinbaren lässt. Die Arbeit endet mit einer Empfehlung zur Schaffung eines alle Medien umfassenden Bundesjugendschutzgesetzes und unterbreitet einige Vorschläge zur Änderung einzelner Bestimmungen.

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Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien, Mona Bandehzadeh

Sprache
Erscheinungsdatum
2007
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(Paperback)
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Titel
Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Mona Bandehzadeh
Erscheinungsdatum
2007
Einband
Paperback
ISBN10
363155124X
ISBN13
9783631551240
Reihe
Beschreibung
Am 1. April 2003 trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien neu regelt. Neben Fragen der Gesetzgebungskompetenz analysiert die Arbeit im Wesentlichen die neuen materiellrechtlichen Bestimmungen des Staatsvertrages unter verfassungsrechtlichen Aspekten. Hierbei wird insbesondere die teils unterschiedliche Behandlung von Telemedienanbietern und Rundfunkveranstaltern im Hinblick auf den Gleichheitssatz beleuchtet sowie geprüft, ob sich das nunmehr bestehende absolute Ausstrahlungsverbot indizierter und einfach pornographischer Inhalte im Rundfunk mit der Rundfunk- und Informationsfreiheit und der Kunstfreiheitsgarantie vereinbaren lässt. Die Arbeit endet mit einer Empfehlung zur Schaffung eines alle Medien umfassenden Bundesjugendschutzgesetzes und unterbreitet einige Vorschläge zur Änderung einzelner Bestimmungen.