Verfassungswidrigkeit einer entgeltlichen Zuteilung von Emissionszertifikaten
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Zu Beginn einer neuen Zuteilungsperiode – im Rahmen des durch EG-Recht eingeführten Emissionshandelssystems – muss erneut über die Frage einer etwaigen entgeltlichen Zuteilung der Emissionszertifikate an die Unternehmen entschieden werden. Gegenwärtig wäre eine entgeltliche Zuteilung im Umfang von höchstens 10 % aller Zertifikate europarechtlich zulässig. Ob der insoweit durch das Europarecht eröffnete Spielraum in Anspruch genommen wird, hat der Gesetzgeber in Deutschland zu entscheiden. Dabei sind in vollem Umfang die Vorgaben des Grundgesetzes zu beachten. Die Verfasser erörtern in diesem Band, inwieweit eine entgeltliche Zuteilung von Emissionszertifikaten verfassungswidrig ist. Neben der Option der Versteigerung untersuchen sie auch die Zuteilung zu einem Festpreis.